Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Habilitationsschrift.
Die Deklination von Habilitationsschrift im Singular
Nominativ Singular | die Habilitationsschrift |
Genitiv Singular | der Habilitationsschrift |
Dativ Singular | der Habilitationsschrift |
Akkusativ Singular | die Habilitationsschrift |
Die Deklination von Habilitationsschriften im Plural
Nominativ Plural | die Habilitationsschriften |
Genitiv Plural | der Habilitationsschriften |
Dativ Plural | den Habilitationsschriften |
Akkusativ Plural | die Habilitationsschriften |
Die Kasus im Deutschen
Du kennst nun bereits alle Formen von Habilitationsschrift. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.Die Habilitationsschrift: Erklärungen zum Nominativ
Der Nominativ wird auch „erster Fall” genannt. Dieser erste Fall ist identisch mit der Grundform des Nomens. Du musst hier also gar nicht deklinieren.Natürlich ist es für den Nominativ Plural (die Habilitationsschriften) wichtig, die Pluralform des Nomens zu kennen. Die Pluralformen von Substantiven sind im Deutschen nämlich nicht immer ganz leicht. Es gibt einige Ausnahmen.
Die Benutzung des Nominativs ist hingegen ziemlich klar: Er wird gebraucht, wenn das Nomen in einem Satz das Subjekt ist. Das Subjekt ist sehr oft das erste Wort im Satz, aber nicht immer. Die Reihenfolge der Wörter ist im Deutschen nämlich ziemlich flexibel. Du kannst nach dem Subjekt eines Satzes mit wer oder was fragen:
Was heißt „die Habilitationsschrift”? – „Die Habilitationsschrift” heißt ...
Für die Habilitationsschrift hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.
Der Habilitationsschrift, der Habilitationsschriften:
Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von der Habilitationsschrift und eben nicht die Genitivform der Habilitationsschrift. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut. Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Habilitationsschrift
Manche Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen als Objekt den Genitiv. Diese Verben werden aber fast nur in der Schriftsprache benutzt.
Der Habilitationsschrift, den Habilitationsschriften: Wann benutzt man den Dativ?
Deutsche benutzen den Dativ, wenn sie sagen wollen, wer Adressat/Empfänger oder Ziel von einer Sache/Aktion ist. Dazu gehört die Frage: wem oder was . Hier sind ein paar Beispiele für Wörter, nach denen im Deutschen oft ein Dativ benutzt wird: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von der Habilitationsschrift, mit den Habilitationsschriften, bei der Habilitationsschrift.
Die Habilitationsschrift, die Habilitationsschriften: Wann braucht man den Akkusativ?
Der Akkusativ – die Habilitationsschrift – ist der Fall, den man für das direkte Objekt benutzt, also für den Gegenstand des Tuns. Nach Objekten im Akkusativ fragt man mit den Fragewörtern wen oder was.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Habilitationsschrift.