Wie dekliniert man Haushaltsrecht?

Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Haushaltsrecht.

Die Deklination von Haushaltsrecht im Singular

Deklinationstabelle von Haushaltsrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Haushaltsrecht
Genitiv Singular des Haushaltsrechtes
Dativ Singular dem Haushaltsrecht
Akkusativ Singular das Haushaltsrecht

Die Deklination von Haushaltsrechte im Plural

Deklinationstabelle von Haushaltsrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Haushaltsrechte
Genitiv Plural der Haushaltsrechte
Dativ Plural den Haushaltsrechten
Akkusativ Plural die Haushaltsrechte

Die Kasus im Deutschen

Du kennst nun bereits alle Formen von Haushaltsrecht. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.

Das Haushaltsrecht: Den Nominativ richtig benutzen

Der Nominativ heißt oft auch „erster Fall”. Dieser erste Fall hat die gleiche Form wie die Grundform des Nomens. Hier muss der Sprecher also nicht deklinieren.
Das Wort verändert seine Form aber natürlich, wenn du statt des Nominativs im Singular den Nominativ Plural brauchst: das Haushaltsrecht => die Haushaltsrechte. Viele Pluralformen im Deutschen werden regelmäßig gebildet. Es gibt aber auch eine Menge Ausnahmen, die du einfach lernen musst.
Aber wann benutzt du jetzt den Nominativ? Die Antwort: Wenn das Nomen das Subjekt im Satz ist. Oft findet man das Subjekt ganz am Anfang, also zum Beispiel:

Das Haushaltsrecht ist oft ...

Deutscher Satzbau ist aber sehr flexibel. Deshalb kann das Subjekt auch an anderen Positionen stehen. Zum Beispiel hier:

Für das Haushaltsrecht hat sich Thorsten schon immer interessiert.

Nach dem Subjekt eines Satzes fragt man mit wer oder was:

Was heißt „das Haushaltsrecht”? – „Das Haushaltsrecht” heißt ...


Des Haushaltsrechtes, der Haushaltsrechte: Erklärungen zum Genitiv

Der Genitiv ist für viele der schwerste Fall – übrigens auch für Menschen, deren Muttersprache Deutsch ist. Deshalb ist es gut, dass man den Kasus für die gesprochene Sprache nur sehr selten braucht. Statt des Haushaltsrechtes kann man nämlich auch einfach von dem Haushaltsrecht sagen. Das heißt auch: etwas gehört zu dem Haushaltsrecht. Für die Schriftsprache ist diese Form aber nicht so gut!
Die Funktion des Genitivs ist, zu zeigen, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Haushaltsrechtes

Nach ein paar Präpositionen benutzt du Haushaltsrecht im Genitiv, zum Beispiel angesichts des Haushaltsrechtes, statt des Haushaltsrechtes oder wegen des Haushaltsrechtes. Diese Präpositionen findest du eher in der Schriftsprache als im gesprochenen Deutsch oder der Alltagssprache.
 
Der Genitiv wird auch nach manchen besonderen Verben benutzt. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Es gibt aber nur wenige Verben, bei denen das Objekt im Genitiv steht. Und: Man liest diese Verben zwar im geschriebenen Deutsch, du wirst sie aber nur selten hören, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.

Dem Haushaltsrecht, den Haushaltsrechten: Erklärung zum Dativ

Der Dativ – also: dem Haushaltsrecht –, zeigt an, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Kasus fragst du mit den Wörtchen wem oder was. Hier findest du einige Verben, nach denen oft ein Dativobjekt benutzt wird: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …
 
Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von dem Haushaltsrecht, mit den Haushaltsrechten, bei dem Haushaltsrecht.

Das Haushaltsrecht, die Haushaltsrechte: Wann braucht man den Akkusativ?

Der Akkusativ – das Haushaltsrecht – ist der Fall, den man für das direkte Objekt benutzt, also für den Gegenstand des Tuns. Nach Objekten im Akkusativ fragt man mit den Fragewörtern wen oder was.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Haushaltsrecht.

Der Akkusativ wird zusätzlich nach verschiedenen Präpositionen benutzt:

Ich interessiere mich für das Haushaltsrecht.
Ich denke über das Haushaltsrecht nach.

Es gibt noch andere Präpositionen mit Akkusativ, zum Beispiel: durch, gegen, ohne.