Wie dekliniert man Initiativrecht?

Lerne hier, wie man das Nomen Initiativrecht dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.

Die Deklination von Initiativrecht

Deklinationstabelle von Initiativrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Initiativrecht
Genitiv Singular des Initiativrechtes
Dativ Singular dem Initiativrecht
Akkusativ Singular das Initiativrecht

Wann benutze ich den Nominativ/Genitiv/… ?

Nur weil du jetzt alle Formen von Initiativrecht kennst, heißt das natürlich nicht, dass du unbedingt weißt, welchen Kasus du in einem spezifischen Satz eigentlich benutzen solltest. Deshalb findest du hier noch eine kleine Zusammenfassung über die vier Kasus im Deutschen.

Das Initiativrecht: Wann ist der Nominativ richtig?

Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Initiativrecht benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:

Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Initiativrecht ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „das Initiativrecht” im Deutschen? (Antwort): „Das Initiativrecht” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Initiativrecht hat sich Frau Müller schon immer interessiert.


Des Initiativrechtes: So benutzt du den Genitiv.

Den Genitiv finden Deutschlerner oft nicht ganz einfach. Die gute Nachricht: Deutsche Muttersprachler auch nicht. Sie machen bei diesem Kasus auch öfter Fehler. Zum Glück braucht man den Genitiv im gesprochenen Deutsch nur selten. Denn oft kannst du auch einfach von dem Initiativrecht statt des Initiativrechtes sagen. Auch das heißt: etwas gehört zu dem Initiativrecht.
Der Genitiv hat die Funktion, zu zeigen, wozu eine Sache gehört oder wer der Besitzer ist. Das Fragewort ist wessen. Hier ist ein Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Initiativrechtes

Nach manchen Präpositionen verwendet man Initiativrecht im Genitiv, zum Beispiel angesichts des Initiativrechtes, statt des Initiativrechtes oder wegen des Initiativrechtes. Diese Präpositionen findest du in der Schriftsprache, aber nur seltener in gesprochenem Deutsch.
 
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.

Dem Initiativrecht: So funktioniert der Dativ.

Man benutzt den Dativ – also beispielsweise: dem Initiativrecht –, um zu zeigen, wer Empfänger/Adressat oder Ziel ist, wenn man über eine Aktion spricht. Das Fragewörter sind wem oder was. Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Initiativrecht, mit dem Initiativrecht, bei dem Initiativrecht.

Das Initiativrecht Informationen zum Akkusativ

Du benutzt für das direkte Objekt den Akkusativ – das Initiativrecht. Danach fragst du so: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Initiativrecht.

Du benutzt den Akkusativ außerdem mit verschiedenen Präpositionen:

Ich interessiere mich für das Initiativrecht.
Ich denke über das Initiativrecht nach.

Andere Präpositionen mit Akkusativ sind: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.