Lies hier die Deklination von Inkassovollmacht nach. In den beiden Tabellen unten findest du die Formen im Singular und Plural:
Die Deklination von Inkassovollmacht im Singular
Nominativ Singular | die Inkassovollmacht |
Genitiv Singular | der Inkassovollmacht |
Dativ Singular | der Inkassovollmacht |
Akkusativ Singular | die Inkassovollmacht |
Die Deklination von Inkassovollmachten im Plural
Nominativ Plural | die Inkassovollmachten |
Genitiv Plural | der Inkassovollmachten |
Dativ Plural | den Inkassovollmachten |
Akkusativ Plural | die Inkassovollmachten |
Welcher Kasus ist richtig?
Du kennst nun die Formen von Inkassovollmacht im Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Das ist aber natürlich noch nicht die Antwort auf die Frage: Welche Form muss ich in einem konkreten Satz benutzen? Das versuchen wir dir in dem folgenden Text zu erklären. Bitte beachte: Alle Details dieser Grammatik können wir dir hier nicht zeigen. Wir haben aber ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.Die Inkassovollmacht: Den Nominativ richtig benutzen
Der Nominativ heißt oft auch „erster Fall”. Dieser erste Fall hat die gleiche Form wie die Grundform des Nomens. Hier muss der Sprecher also nicht deklinieren.Das Wort verändert seine Form aber natürlich, wenn du statt des Nominativs im Singular den Nominativ Plural brauchst: die Inkassovollmacht => die Inkassovollmachten. Viele Pluralformen im Deutschen werden regelmäßig gebildet. Es gibt aber auch eine Menge Ausnahmen, die du einfach lernen musst.
Aber wann benutzt du jetzt den Nominativ? Die Antwort: Wenn das Nomen das Subjekt im Satz ist. Oft findet man das Subjekt ganz am Anfang, also zum Beispiel:
Die Inkassovollmacht ist oft ...
Für die Inkassovollmacht hat sich Thorsten schon immer interessiert.
Nach dem Subjekt eines Satzes fragt man mit wer oder was:Was heißt „die Inkassovollmacht”? – „Die Inkassovollmacht” heißt ...
Der Inkassovollmacht, der Inkassovollmachten:
Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von der Inkassovollmacht und eben nicht die Genitivform der Inkassovollmacht. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut. Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Inkassovollmacht
Der Genitiv wird auch nach manchen besonderen Verben benutzt. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Es gibt aber nur wenige Verben, bei denen das Objekt im Genitiv steht. Und: Man liest diese Verben zwar im geschriebenen Deutsch, du wirst sie aber nur selten hören, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Der Inkassovollmacht, den Inkassovollmachten: Erklärung zum Dativ
Der Dativ – also: der Inkassovollmacht –, zeigt an, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Kasus fragst du mit den Wörtchen wem oder was. Hier findest du einige Verben, nach denen oft ein Dativobjekt benutzt wird: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Nach manchen Präpositionen steht der Dativ, z. B.: von der Inkassovollmacht, mit den Inkassovollmachten, bei der Inkassovollmacht.
Die Inkassovollmacht, die Inkassovollmachten: Wann braucht man den Akkusativ?
Der Akkusativ – die Inkassovollmacht – ist der Fall, den man für das direkte Objekt benutzt, also für den Gegenstand des Tuns. Nach Objekten im Akkusativ fragt man mit den Fragewörtern wen oder was.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Inkassovollmacht.