Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Inkrafttreten.
Die Deklination von Inkrafttreten im Singular
Nominativ Singular | das Inkrafttreten |
Genitiv Singular | des Inkrafttretens |
Dativ Singular | dem Inkrafttreten |
Akkusativ Singular | das Inkrafttreten |
Die Deklination von – im Plural
Nominativ Plural | die – |
Genitiv Plural | der – |
Dativ Plural | den – |
Akkusativ Plural | die – |
Die Kasus im Deutschen
Du kennst nun bereits alle Formen von Inkrafttreten. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.Den Nominativ richtig benutzen: Das Inkrafttreten, die –
Für den Nominativ benutzt man die Grundform des Substantivs – die Form macht also eigentlich keine Probleme. Der Nominativ Plural ist jedoch nicht immer ganz einfach zu bilden. Es gibt im Deutschen nämlich viele unregelmäßige Pluralformen und auch Regeln, nach denen sich beim Plural z. B. ein Vokal im Wort ändert (die Bank => die Bänke). Diese Regeln und Spezialfälle muss man einfach lernen.Egal ob im Singular oder im Plural: Im Nominativ steht ein Wort immer, wenn es das Subjekt des Satzes ist. Gefragt wird nach diesem Subjekt mit den Fragewörtern wer oder was:
Was heißt „das Inkrafttreten”? – „Das Inkrafttreten” heißt ...
Des Inkrafttretens, der –: Erklärungen zum Genitiv
Der Genitiv ist für viele der schwerste Fall – übrigens auch für Menschen, deren Muttersprache Deutsch ist. Deshalb ist es gut, dass man den Kasus für die gesprochene Sprache nur sehr selten braucht. Statt des Inkrafttretens kann man nämlich auch einfach von dem Inkrafttreten sagen. Das heißt auch: etwas gehört zu dem Inkrafttreten. Für die Schriftsprache ist diese Form aber nicht so gut! Die Funktion des Genitivs ist, zu zeigen, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Inkrafttretens
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Dem Inkrafttreten, den –: Erklärungen zum Dativ
Der Dativ – also: dem Inkrafttreten –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von dem Inkrafttreten, mit den –, bei dem Inkrafttreten.
Das Inkrafttreten, die –: Wie wird der Akkusativ benutzt?
Der Akkusativ – das Inkrafttreten – ist der Kasus, den man für das direkte Objekt verwendet, also für den Gegenstand des Tuns. Mit der Frage wen oder was? kann man nach Objekten im Akkusativ fragen.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Inkrafttreten.
Der Akkusativ wird zusätzlich nach verschiedenen Präpositionen benutzt:
Ich interessiere mich für das Inkrafttreten.
Ich denke über das Inkrafttreten nach.