Wie dekliniert man Juristin?

Hier findest du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Juristin im Singular und Plural.

Die Deklination von Juristin im Singular

Deklinationstabelle von Juristin für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Juristin
Genitiv Singular der Juristin
Dativ Singular der Juristin
Akkusativ Singular die Juristin

Die Deklination von Juristinnen im Plural

Deklinationstabelle von Juristin für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Juristinnen
Genitiv Plural der Juristinnen
Dativ Plural den Juristinnen
Akkusativ Plural die Juristinnen

Wie benutzt man die Kasus im Deutschen?

Die Deklinationstabelle alleine erklärt natürlich noch nicht, wann man überhaupt Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ verwendet. Einige wichtige Informationen zu diesem Thema findest du deswegen in dem folgenden Text:

Die Juristin: Erklärungen zum Nominativ

Der Nominativ wird auch „erster Fall” genannt. Dieser erste Fall ist identisch mit der Grundform des Nomens. Du musst hier also gar nicht deklinieren.
Natürlich ist es für den Nominativ Plural (die Juristinnen) wichtig, die Pluralform des Nomens zu kennen. Die Pluralformen von Substantiven sind im Deutschen nämlich nicht immer ganz leicht. Es gibt einige Ausnahmen.
Die Benutzung des Nominativs ist hingegen ziemlich klar: Er wird gebraucht, wenn das Nomen in einem Satz das Subjekt ist. Das Subjekt ist sehr oft das erste Wort im Satz, aber nicht immer. Die Reihenfolge der Wörter ist im Deutschen nämlich ziemlich flexibel. Du kannst nach dem Subjekt eines Satzes mit wer oder was fragen:

Was heißt „die Juristin”? – „Die Juristin” heißt ...

Für die Juristin hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.


Der Juristin, der Juristinnen: Wie funktioniert der Genitiv?

Der Genitiv macht häufig die meisten Probleme – übrigens nicht nur Deutschlernern, sondern auch deutschen Muttersprachlern. Da ist es gut, dass man diesen Kasus im gesprochenen Deutsch nur selten braucht. Denn es funktioniert in vielen Fällen auch sehr gut ohne ihn: Oft kann man nämlich von der Juristin statt der Juristin sagen. Auch das bedeutet: etwas gehört zu der Juristin.
Denn der Genitiv wird benutzt, um zu zeigen, wer der Besitzer von einer Sache ist oder wozu sie gehört. Das Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Juristin

Manche Präpositionen brauchen im Deutschen immer den Genitiv. Das sind beispielsweise: angesichts der Juristin, statt der Juristin oder wegen der Juristin. Man hört diese Präpositionen aber nicht oft in der gesprochenen Alltagsspache, sondern liest sie eher im geschriebenen Deutsch.
 
Manche Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen als Objekt den Genitiv. Diese Verben werden aber fast nur in der Schriftsprache benutzt.

Der Juristin, den Juristinnen: Wann benutzt du den Dativ?

Man benutzt den Dativ, um zu zeigen, wer der Adressat/Empfänger oder das Ziel von etwas ist. Die passende Frage ist wem oder was. Hier sind ein paar Beispiele für Wörter, nach denen im Deutschen oft ein Dativ benutzt wird: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von der Juristin, mit den Juristinnen, bei der Juristin.

Die Juristin, die Juristinnen: Wann benutzt du den Akkusativ?

Im Akkusativ – die Juristin – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Juristin.

Bestimmte Präpositionen brauchen immer einen Akkusativ. Zum Beispiel:

Ich interessiere mich für die Juristin.
Ich denke über die Juristin nach.

Das sind natürlich nicht alle Präpositionen mit Akkusativ. Ein paar andere sind: durch, gegen, ohne.