Im Deutschen dekliniert man Kanzleisprache so:
Die Deklination von Kanzleisprache im Singular
Nominativ Singular | die Kanzleisprache |
Genitiv Singular | der Kanzleisprache |
Dativ Singular | der Kanzleisprache |
Akkusativ Singular | die Kanzleisprache |
Die Deklination von Kanzleisprachen im Plural
Nominativ Plural | die Kanzleisprachen |
Genitiv Plural | der Kanzleisprachen |
Dativ Plural | den Kanzleisprachen |
Akkusativ Plural | die Kanzleisprachen |
Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ
Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:Die Kanzleisprache: So benutzt du den Nominativ.
Der Nominativ ist die Grundform des Nomens und macht deshalb eigentlich wenig Probleme. Nur die Pluralform – in diesem Fall die Kanzleisprachen – ist im Deutschen nicht immer ganz einfach. Denn es gibt Pluralformen, bei denen sich ein Vokal im Wort ändert. Und natürlich gibt es auch einige Wörter mit speziellem Plural. Diese muss man lernen.Den Nominativ benutzt du, wenn Kanzleisprache das Subjekt des Satzes ist. Nach dem Subjekt fragst du mit den Wörtern wer oder was.
Wo genau in einem Satzes das Subjekt steht, ist übrigens im Deutschen variabel: Oft steht es am Anfang, zum Beispiel bei Fragen aber auch in der Mitte des Satzes:
1. Subjekt am Satzanfang: Die Kanzleisprache ist oft ...
2. Frage: Was heißt „die Kanzleisprache”? – „Die Kanzleisprache” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für die Kanzleisprache hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.
Der Kanzleisprache, der Kanzleisprachen: Der Genitiv erklärt
Der Genitiv ist meistens der letzte Kasus, den Deutschlerner kennenlernen. Man kann die Sprache nämlich auch ganz gut ohne ihn sprechen. Denn es gibt auch Muttersprachler, die den Genitiv im gesprochenen Deutsch fast nie verwenden. Du brauchst den Fall eigentlich, um zu sagen, zu was eine Sache gehört oder wer ihr Besitzer / ihre Besitzerin ist. In der gesprochenen Sprache funktioniert das aber auch super ohne Genitiv: nämlich wenn man einfach von der Kanzleisprache und nicht der Kanzleisprache sagt. Natürlich ist der Genitiv nicht ganz nutzlos. In der Schriftsprache solltest du lieber den Genitiv als die alternativen Dativ-Konstruktionen benutzen. Und natürlich klingt auch dein gesprochenes Deutsch gleich sehr viel besser, wenn du die richtigen Genitive benutzt. Man fragt nach einem Wort im Genitiv mit dem Fragewort wessen. Das klingt dann zum Beispiel so:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Kanzleisprache
Es gibt ein paar Verben, nach denen man den Genitiv benutzt. Das ist z. B. sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht in der gesprochenen Sprache.
Der Kanzleisprache, den Kanzleisprachen: Erklärung zum Dativ
Der Dativ – also: der Kanzleisprache –, zeigt an, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Kasus fragst du mit den Wörtchen wem oder was. Der Dativ ist beispielsweise bei diesen Verben der Kasus für das Objekt: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von der Kanzleisprache, mit den Kanzleisprachen, bei der Kanzleisprache.
Die Kanzleisprache, die Kanzleisprachen: Erklärungen zum Akkusativ
Der Akkusativ – die Kanzleisprache – ist die Form für das direkte Objekt, also den Gegenstand des Tuns. Man fragt nach Objekten im Akkusativ mit den Fragewörtern wen oder was.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Kanzleisprache.
Der Akkusativ wird auch nach bestimmten Präpositionen verwendet:
Ich interessiere mich für die Kanzleisprache.
Ich denke über die Kanzleisprache nach.