Im Deutschen dekliniert man Kartellbehörde so:
Die Deklination von Kartellbehörde im Singular
Nominativ Singular | die Kartellbehörde |
Genitiv Singular | der Kartellbehörde |
Dativ Singular | der Kartellbehörde |
Akkusativ Singular | die Kartellbehörde |
Die Deklination von Kartellbehörden im Plural
Nominativ Plural | die Kartellbehörden |
Genitiv Plural | der Kartellbehörden |
Dativ Plural | den Kartellbehörden |
Akkusativ Plural | die Kartellbehörden |
Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ
Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:Den Nominativ richtig benutzen: Die Kartellbehörde, die Kartellbehörden
Für den Nominativ benutzt man die Grundform des Substantivs – die Form macht also eigentlich keine Probleme. Der Nominativ Plural ist jedoch nicht immer ganz einfach zu bilden. Es gibt im Deutschen nämlich viele unregelmäßige Pluralformen und auch Regeln, nach denen sich beim Plural z. B. ein Vokal im Wort ändert (die Bank => die Bänke). Diese Regeln und Spezialfälle muss man einfach lernen.Egal ob im Singular oder im Plural: Im Nominativ steht ein Wort immer, wenn es das Subjekt des Satzes ist. Gefragt wird nach diesem Subjekt mit den Fragewörtern wer oder was:
Was heißt „die Kartellbehörde”? – „Die Kartellbehörde” heißt ...
Der Kartellbehörde, der Kartellbehörden: Der Genitiv erklärt
Der Genitiv ist meistens der letzte Kasus, den Deutschlerner kennenlernen. Man kann die Sprache nämlich auch ganz gut ohne ihn sprechen. Denn es gibt auch Muttersprachler, die den Genitiv im gesprochenen Deutsch fast nie verwenden. Du brauchst den Fall eigentlich, um zu sagen, zu was eine Sache gehört oder wer ihr Besitzer / ihre Besitzerin ist. In der gesprochenen Sprache funktioniert das aber auch super ohne Genitiv: nämlich wenn man einfach von der Kartellbehörde und nicht der Kartellbehörde sagt. Natürlich ist der Genitiv nicht ganz nutzlos. In der Schriftsprache solltest du lieber den Genitiv als die alternativen Dativ-Konstruktionen benutzen. Und natürlich klingt auch dein gesprochenes Deutsch gleich sehr viel besser, wenn du die richtigen Genitive benutzt. Man fragt nach einem Wort im Genitiv mit dem Fragewort wessen. Das klingt dann zum Beispiel so:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Kartellbehörde
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Der Kartellbehörde, den Kartellbehörden: So benutzt du den Dativ
Benutze den Dativ – also: der Kartellbehörde –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was das Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ fragst du mit den Wörtern wem oder was. Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von der Kartellbehörde, mit den Kartellbehörden, bei der Kartellbehörde.
Die Kartellbehörde, die Kartellbehörden: Wann benutzt du den Akkusativ?
Im Akkusativ – die Kartellbehörde – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Kartellbehörde.
Der Akkusativ wird auch nach bestimmten Präpositionen verwendet:
Ich interessiere mich für die Kartellbehörde.
Ich denke über die Kartellbehörde nach.