Wie dekliniert man Kartellvertrag?

Lies hier die Deklination von Kartellvertrag nach. In den beiden Tabellen unten findest du die Formen im Singular und Plural:

Die Deklination von Kartellvertrag im Singular

Deklinationstabelle von Kartellvertrag für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular der Kartellvertrag
Genitiv Singular des Kartellvertrages
Dativ Singular dem Kartellvertrag
Akkusativ Singular den Kartellvertrag

Die Deklination von Kartellverträge im Plural

Deklinationstabelle von Kartellvertrag für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Kartellverträge
Genitiv Plural der Kartellverträge
Dativ Plural den Kartellverträgen
Akkusativ Plural die Kartellverträge

Welcher Kasus ist richtig?

Du kennst nun die Formen von Kartellvertrag im Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Das ist aber natürlich noch nicht die Antwort auf die Frage: Welche Form muss ich in einem konkreten Satz benutzen? Das versuchen wir dir in dem folgenden Text zu erklären. Bitte beachte: Alle Details dieser Grammatik können wir dir hier nicht zeigen. Wir haben aber ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.

Der Kartellvertrag: Wie funktioniert der Nominativ?

Der Nominativ funktioniert ganz einfach: Immer wenn du ein Wort im Nominativ brauchst – also immer wenn das Wort das Subjekt des Satzes ist –, benutzt du einfach die Grundform, also z. B. Kartellvertrag. Zumindest gilt das für alle Wörter im Singular. Sprichst du über mehrere Personen oder Dinge, benötigst du den Nominativ Plural (der Kartellvertrag -> die Kartellverträge). Dieser wird manchmal unregelmäßig gebildet. Am besten du lernst in also zum Wort dazu. Nach dem Subjekt eines Satzes fragst du mit „wer oder was”. Wichtig ist auch: Nicht immer steht das Subjekt am Satzanfang. Hier einige Beispiele:

1. Subjekt am Satzanfang: Der Kartellvertrag ist oft ...
2. Frage: Was heißt „der Kartellvertrag”? – „Der Kartellvertrag” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für den Kartellvertrag hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Des Kartellvertrages, der Kartellverträge: Wie funktioniert der Genitiv?

Der Genitiv macht häufig die meisten Probleme – übrigens nicht nur Deutschlernern, sondern auch deutschen Muttersprachlern. Da ist es gut, dass man diesen Kasus im gesprochenen Deutsch nur selten braucht. Denn es funktioniert in vielen Fällen auch sehr gut ohne ihn: Oft kann man nämlich von dem Kartellvertrag statt des Kartellvertrages sagen. Auch das bedeutet: etwas gehört zu dem Kartellvertrag.
Denn der Genitiv wird benutzt, um zu zeigen, wer der Besitzer von einer Sache ist oder wozu sie gehört. Das Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Kartellvertrages

Es gibt außerdem einige Präpositionen, nach denen man Kartellvertrag im Genitiv benutzt, zum Beispiel angesichts des Kartellvertrages, statt des Kartellvertrages oder wegen des Kartellvertrages. Diese Präpositionen liest man eher im geschriebenen Deutsch. In der gesprochenen Sprache sind sie seltener.
 
Bestimmte Verben brauchen danach einen speziellen Fall für das Objekt. Verben, die ein Genitivobjekt brauchen, gibt es im Deutschen – sie sind aber selten. Benutzt werden sie manchmal in geschriebenen Texten. In der Alltagsgesprächen sind diese Verben aber nur selten zu hören. Deshalb machen auch Deutsche häufiger Fehler bei Genitivobjekten (meistens benutzen sie dann den Dativ). Hier sind ein paar Beispiele für Verben mit Genitivobjekt: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Dem Kartellvertrag, den Kartellverträgen: Erklärung zum Dativ

Der Dativ – also: dem Kartellvertrag –, zeigt an, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Kasus fragst du mit den Wörtchen wem oder was. Nach diesen Verben benutzt du im Deutschen ein indirektes Dativobjekt: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Nach manchen Präpositionen steht der Dativ, z. B.: von dem Kartellvertrag, mit den Kartellverträgen, bei dem Kartellvertrag.

Den Kartellvertrag, die Kartellverträge Informationen zum Akkusativ

Du benutzt für das direkte Objekt den Akkusativ – den Kartellvertrag. Danach fragst du so: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere den Kartellvertrag.

Bestimmte Präpositionen brauchen immer einen Akkusativ. Zum Beispiel:

Ich interessiere mich für den Kartellvertrag.
Ich denke über den Kartellvertrag nach.

Das sind natürlich nicht alle Präpositionen mit Akkusativ. Ein paar andere sind: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.