Lies hier die Deklination von Kassenobligation nach. In den beiden Tabellen unten findest du die Formen im Singular und Plural:
Die Deklination von Kassenobligation im Singular
Nominativ Singular | die Kassenobligation |
Genitiv Singular | der Kassenobligation |
Dativ Singular | der Kassenobligation |
Akkusativ Singular | die Kassenobligation |
Die Deklination von Kassenobligationen im Plural
Nominativ Plural | die Kassenobligationen |
Genitiv Plural | der Kassenobligationen |
Dativ Plural | den Kassenobligationen |
Akkusativ Plural | die Kassenobligationen |
Welcher Kasus ist richtig?
Du kennst nun die Formen von Kassenobligation im Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Das ist aber natürlich noch nicht die Antwort auf die Frage: Welche Form muss ich in einem konkreten Satz benutzen? Das versuchen wir dir in dem folgenden Text zu erklären. Bitte beachte: Alle Details dieser Grammatik können wir dir hier nicht zeigen. Wir haben aber ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.Die Kassenobligation, die Kassenobligationen: Wann benutzt du den Nominativ?
Der Nominativ Singular macht den meisten Menschen wenig Probleme. Eigentlich muss man hier nichts deklinieren: Er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural (also hier: die Kassenobligationen) ist für Deutschlerner oft schon ein bisschen schwerer. Denn einige Pluralformen werden im Deutschen z. B. mit ü, ä oder ö gebildet und manche Nomen haben keinen Plural oder eine Spezialform. Das musst du lernen.Man benutzt den Nominativ Kassenobligation oder Kassenobligationen, wenn dieses Wort das Subjekt des Satzes ist. Die passenden Fragewörter sind wer oder was. Das Subjekt steht meist ganz am Anfang, es kann aber auch an einer anderen Stelle im Satz stehen:
Beispiel 1 (Subjekt am Satzanfang): Die Kassenobligation ist oft ...
Beispiel 2 (Frage): Was heißt „die Kassenobligation”? (Antwort): „Die Kassenobligation” heißt ...
Beispiel 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für die Kassenobligation hat sich Herr Müller schon lange interessiert.
Der Kassenobligation, der Kassenobligationen:
Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von der Kassenobligation und eben nicht die Genitivform der Kassenobligation. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut. Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Kassenobligation
Auch Verben mit Genitiv, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findet man besonders in geschriebenen Texten und nur selten im gesprochenen Deutsch.
Der Kassenobligation, den Kassenobligationen: So funktioniert der Dativ.
Man benutzt den Dativ – also beispielsweise: der Kassenobligation –, um zu zeigen, wer Empfänger/Adressat oder Ziel ist, wenn man über eine Aktion spricht. Das Fragewörter sind wem oder was. Den Dativ benutzt man zum Beispiel mit diesen Verben: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …Nach manchen Präpositionen steht der Dativ, z. B.: von der Kassenobligation, mit den Kassenobligationen, bei der Kassenobligation.
Die Kassenobligation, die Kassenobligationen: So funktioniert der Akkusativ.
Für das direkte Objekt benutzt du den Akkusativ – die Kassenobligation. Das direkte Objekt ist der Gegenstand des Tuns in einem Satz. Danach fragt man so: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Kassenobligation.