Wie dekliniert man Kirchenrecht?

Lerne hier, wie man das Nomen Kirchenrecht dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.

Die Deklination von Kirchenrecht

Deklinationstabelle von Kirchenrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Kirchenrecht
Genitiv Singular des Kirchenrechtes
Dativ Singular dem Kirchenrecht
Akkusativ Singular das Kirchenrecht

Die Kasus im Deutschen

Du kennst nun bereits alle Formen von Kirchenrecht. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.

Das Kirchenrecht: Wann ist der Nominativ richtig?

Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Kirchenrecht benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:

Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Kirchenrecht ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „das Kirchenrecht” im Deutschen? (Antwort): „Das Kirchenrecht” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Kirchenrecht hat sich Frau Müller schon immer interessiert.


Des Kirchenrechtes: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.

Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von dem Kirchenrecht und nicht des Kirchenrechtes sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden.
Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Kirchenrechtes

Nach ein paar Präpositionen benutzt du Kirchenrecht im Genitiv, zum Beispiel angesichts des Kirchenrechtes, statt des Kirchenrechtes oder wegen des Kirchenrechtes. Diese Präpositionen findest du eher in der Schriftsprache als im gesprochenen Deutsch oder der Alltagssprache.
 
Manche Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen als Objekt den Genitiv. Diese Verben werden aber fast nur in der Schriftsprache benutzt.

Dem Kirchenrecht: Was ist die Funktion des Dativs?

Mit einem Wort im Dativ – also: dem Kirchenrecht –, signalisiert du, was das Ziel oder wer der Adressat/Empfänger von einer Handlung ist. Nach Wörtern im Dativ kannst du mit den Fragewörtern wem oder was fragen. Hier sind ein paar Beispiele für Wörter, nach denen im Deutschen oft ein Dativ benutzt wird: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Kirchenrecht, mit dem Kirchenrecht, bei dem Kirchenrecht.

Das Kirchenrecht: Wann benutzt du den Akkusativ?

Im Akkusativ – das Kirchenrecht – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Kirchenrecht.

Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:

Ich interessiere mich für das Kirchenrecht.
Ich denke über das Kirchenrecht nach.

Ein paar andere Präpositionen mit Akkusativ sind beispielsweise: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.