Wie funktioniert die Deklination von Kläger? Hier findest du alle Formen im Singular sowie im Plural:
Die Deklination von Kläger im Singular
Nominativ Singular | der Kläger |
Genitiv Singular | des Klägers |
Dativ Singular | dem Kläger |
Akkusativ Singular | den Kläger |
Die Deklination von Kläger im Plural
Nominativ Plural | die Kläger |
Genitiv Plural | der Kläger |
Dativ Plural | den Klägern |
Akkusativ Plural | die Kläger |
Wann benutzt man welchen Kasus?
Nun kennst du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Kläger. Aber wann brauchst du eigentlich welchen dieser Kasus? Hier findest du eine kurze Grammatikerklärung – natürlich nicht mit allen Details! – über die deutschen Kasus.Der Kläger, die Kläger: Wann benutzt du den Nominativ?
Der Nominativ Singular macht den meisten Menschen wenig Probleme. Eigentlich muss man hier nichts deklinieren: Er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural (also hier: die Kläger) ist für Deutschlerner oft schon ein bisschen schwerer. Denn einige Pluralformen werden im Deutschen z. B. mit ü, ä oder ö gebildet und manche Nomen haben keinen Plural oder eine Spezialform. Das musst du lernen.Man benutzt den Nominativ Kläger oder Kläger, wenn dieses Wort das Subjekt des Satzes ist. Die passenden Fragewörter sind wer oder was. Das Subjekt steht meist ganz am Anfang, es kann aber auch an einer anderen Stelle im Satz stehen:
Beispiel 1 (Subjekt am Satzanfang): Der Kläger ist oft ...
Beispiel 2 (Frage): Was heißt „der Kläger”? (Antwort): „Der Kläger” heißt ...
Beispiel 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für den Kläger hat sich Herr Müller schon lange interessiert.
Des Klägers, der Kläger: So benutzt du den Genitiv.
Den Genitiv finden Deutschlerner oft nicht ganz einfach. Die gute Nachricht: Deutsche Muttersprachler auch nicht. Sie machen bei diesem Kasus auch öfter Fehler. Zum Glück braucht man den Genitiv im gesprochenen Deutsch nur selten. Denn oft kannst du auch einfach von dem Kläger statt des Klägers sagen. Auch das heißt: etwas gehört zu dem Kläger. Der Genitiv hat die Funktion, zu zeigen, wozu eine Sache gehört oder wer der Besitzer ist. Das Fragewort ist wessen. Hier ist ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Klägers
Auch Verben mit Genitiv, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findet man besonders in geschriebenen Texten und nur selten im gesprochenen Deutsch.
Dem Kläger, den Klägern: Erklärungen zum Dativ
Der Dativ – also: dem Kläger –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Den Dativ benutzt man zum Beispiel mit diesen Verben: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …Den Dativ benutzt man auch bei ein paar Präpositionen, z. B.: von dem Kläger, mit den Klägern, bei dem Kläger.
Den Kläger, die Kläger: Der Akkusativ
Der Akkusativ – den Kläger – ist der Fall, den du für das direkte Objekt benutzt, das heißt für den Gegenstand des Tuns. Mit wen oder was? stellt man Fragen nach Objekten im Akkusativ.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere den Kläger.
Du benutzt den Akkusativ außerdem mit verschiedenen Präpositionen:
Ich interessiere mich für den Kläger.
Ich denke über den Kläger nach.