Wie dekliniert man Kläger?

Wie funktioniert die Deklination von Kläger? Hier findest du alle Formen im Singular sowie im Plural:

Die Deklination von Kläger im Singular

Deklinationstabelle von Kläger für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular der Kläger
Genitiv Singular des Klägers
Dativ Singular dem Kläger
Akkusativ Singular den Kläger

Die Deklination von Kläger im Plural

Deklinationstabelle von Kläger für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Kläger
Genitiv Plural der Kläger
Dativ Plural den Klägern
Akkusativ Plural die Kläger

Wann benutzt man welchen Kasus?

Nun kennst du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Kläger. Aber wann brauchst du eigentlich welchen dieser Kasus? Hier findest du eine kurze Grammatikerklärung – natürlich nicht mit allen Details! – über die deutschen Kasus.

Der Kläger, die Kläger: Wann benutzt du den Nominativ?

Der Nominativ Singular macht den meisten Menschen wenig Probleme. Eigentlich muss man hier nichts deklinieren: Er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural (also hier: die Kläger) ist für Deutschlerner oft schon ein bisschen schwerer. Denn einige Pluralformen werden im Deutschen z. B. mit ü, ä oder ö gebildet und manche Nomen haben keinen Plural oder eine Spezialform. Das musst du lernen.
Man benutzt den Nominativ Kläger oder Kläger, wenn dieses Wort das Subjekt des Satzes ist. Die passenden Fragewörter sind wer oder was. Das Subjekt steht meist ganz am Anfang, es kann aber auch an einer anderen Stelle im Satz stehen:

Beispiel 1 (Subjekt am Satzanfang): Der Kläger ist oft ...
Beispiel 2 (Frage): Was heißt „der Kläger”? (Antwort): „Der Kläger” heißt ...
Beispiel 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für den Kläger hat sich Herr Müller schon lange interessiert.


Des Klägers, der Kläger: So benutzt du den Genitiv.

Den Genitiv finden Deutschlerner oft nicht ganz einfach. Die gute Nachricht: Deutsche Muttersprachler auch nicht. Sie machen bei diesem Kasus auch öfter Fehler. Zum Glück braucht man den Genitiv im gesprochenen Deutsch nur selten. Denn oft kannst du auch einfach von dem Kläger statt des Klägers sagen. Auch das heißt: etwas gehört zu dem Kläger.
Der Genitiv hat die Funktion, zu zeigen, wozu eine Sache gehört oder wer der Besitzer ist. Das Fragewort ist wessen. Hier ist ein Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Klägers

Außerdem gibt es im Deutschen einige Präpositionen, nach denen man Kläger im Genitiv benutzt, zum Beispiel angesichts des Klägers, statt des Klägers oder wegen des Klägers. Man benutzt diese Präpositionen eher im geschriebenen Deutsch als im gesprochenen Deutsch.
 
Auch Verben mit Genitiv, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findet man besonders in geschriebenen Texten und nur selten im gesprochenen Deutsch.

Dem Kläger, den Klägern: Erklärungen zum Dativ

Der Dativ – also: dem Kläger –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Den Dativ benutzt man zum Beispiel mit diesen Verben: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …
 
Den Dativ benutzt man auch bei ein paar Präpositionen, z. B.: von dem Kläger, mit den Klägern, bei dem Kläger.

Den Kläger, die Kläger: Der Akkusativ

Der Akkusativ – den Kläger – ist der Fall, den du für das direkte Objekt benutzt, das heißt für den Gegenstand des Tuns. Mit wen oder was? stellt man Fragen nach Objekten im Akkusativ.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere den Kläger.

Du benutzt den Akkusativ außerdem mit verschiedenen Präpositionen:

Ich interessiere mich für den Kläger.
Ich denke über den Kläger nach.

Andere Präpositionen mit Akkusativ sind: durch, gegen, ohne.