Wie dekliniert man Klagerecht?

Hier findest du eine Übersicht über die Deklination des Nomens Klagerecht mit allen vier Kasus, im Singular und Plural.

Die Deklination von Klagerecht im Singular

Deklinationstabelle von Klagerecht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Klagerecht
Genitiv Singular des Klagerechtes
Dativ Singular dem Klagerecht
Akkusativ Singular das Klagerecht

Die Deklination von Klagerechte im Plural

Deklinationstabelle von Klagerecht für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Klagerechte
Genitiv Plural der Klagerechte
Dativ Plural den Klagerechten
Akkusativ Plural die Klagerechte

Wann benutze ich den Nominativ/Genitiv/… ?

Nur weil du jetzt alle Formen von Klagerecht kennst, heißt das natürlich nicht, dass du unbedingt weißt, welchen Kasus du in einem spezifischen Satz eigentlich benutzen solltest. Deshalb findest du hier noch eine kleine Zusammenfassung über die vier Kasus im Deutschen.

Das Klagerecht, die Klagerechte: Wann benutzt du den Nominativ?

Der Nominativ Singular macht den meisten Menschen wenig Probleme. Eigentlich muss man hier nichts deklinieren: Er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural (also hier: die Klagerechte) ist für Deutschlerner oft schon ein bisschen schwerer. Denn einige Pluralformen werden im Deutschen z. B. mit ü, ä oder ö gebildet und manche Nomen haben keinen Plural oder eine Spezialform. Das musst du lernen.
Man benutzt den Nominativ Klagerecht oder Klagerechte, wenn dieses Wort das Subjekt des Satzes ist. Die passenden Fragewörter sind wer oder was. Das Subjekt steht meist ganz am Anfang, es kann aber auch an einer anderen Stelle im Satz stehen:

Beispiel 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Klagerecht ist oft ...
Beispiel 2 (Frage): Was heißt „das Klagerecht”? (Antwort): „Das Klagerecht” heißt ...
Beispiel 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Klagerecht hat sich Herr Müller schon lange interessiert.


Des Klagerechtes, der Klagerechte:

Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von dem Klagerecht und eben nicht die Genitivform des Klagerechtes. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut.
Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Klagerechtes

Nach manchen Präpositionen verwendet man Klagerecht im Genitiv, zum Beispiel angesichts des Klagerechtes, statt des Klagerechtes oder wegen des Klagerechtes. Diese Präpositionen findest du in der Schriftsprache, aber nur seltener in gesprochenem Deutsch.
 
Auch Verben mit Genitiv, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findet man besonders in geschriebenen Texten und nur selten im gesprochenen Deutsch.

Dem Klagerecht, den Klagerechten: Wann benutzt du den Dativ?

Man benutzt den Dativ, um zu zeigen, wer der Adressat/Empfänger oder das Ziel von etwas ist. Die passende Frage ist wem oder was. Den Dativ benutzt man zum Beispiel mit diesen Verben: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …
 
Der Dativ wird außerdem zusammen mit einigen Präpositionen benutzt, z. B.: von dem Klagerecht, mit den Klagerechten, bei dem Klagerecht.

Das Klagerecht, die Klagerechte: So funktioniert der Akkusativ

Den Akkusativ – das Klagerecht – benutzt du im Deutschen für das direkte Objekt, den Gegenstand des Tuns. Danach fragt man mit der Frage: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Klagerecht.