Im Deutschen dekliniert man Klageschrift so:
Die Deklination von Klageschrift im Singular
Nominativ Singular | die Klageschrift |
Genitiv Singular | der Klageschrift |
Dativ Singular | der Klageschrift |
Akkusativ Singular | die Klageschrift |
Die Deklination von Klageschriften im Plural
Nominativ Plural | die Klageschriften |
Genitiv Plural | der Klageschriften |
Dativ Plural | den Klageschriften |
Akkusativ Plural | die Klageschriften |
Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ
Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:Die Klageschrift, die Klageschriften: Wann benutzt du den Nominativ?
Der Nominativ Singular macht den meisten Menschen wenig Probleme. Eigentlich muss man hier nichts deklinieren: Er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural (also hier: die Klageschriften) ist für Deutschlerner oft schon ein bisschen schwerer. Denn einige Pluralformen werden im Deutschen z. B. mit ü, ä oder ö gebildet und manche Nomen haben keinen Plural oder eine Spezialform. Das musst du lernen.Man benutzt den Nominativ Klageschrift oder Klageschriften, wenn dieses Wort das Subjekt des Satzes ist. Die passenden Fragewörter sind wer oder was. Das Subjekt steht meist ganz am Anfang, es kann aber auch an einer anderen Stelle im Satz stehen:
Beispiel 1 (Subjekt am Satzanfang): Die Klageschrift ist oft ...
Beispiel 2 (Frage): Was heißt „die Klageschrift”? (Antwort): „Die Klageschrift” heißt ...
Beispiel 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für die Klageschrift hat sich Herr Müller schon lange interessiert.
Der Klageschrift, der Klageschriften: Der Genitiv erklärt
Der Genitiv ist meistens der letzte Kasus, den Deutschlerner kennenlernen. Man kann die Sprache nämlich auch ganz gut ohne ihn sprechen. Denn es gibt auch Muttersprachler, die den Genitiv im gesprochenen Deutsch fast nie verwenden. Du brauchst den Fall eigentlich, um zu sagen, zu was eine Sache gehört oder wer ihr Besitzer / ihre Besitzerin ist. In der gesprochenen Sprache funktioniert das aber auch super ohne Genitiv: nämlich wenn man einfach von der Klageschrift und nicht der Klageschrift sagt. Natürlich ist der Genitiv nicht ganz nutzlos. In der Schriftsprache solltest du lieber den Genitiv als die alternativen Dativ-Konstruktionen benutzen. Und natürlich klingt auch dein gesprochenes Deutsch gleich sehr viel besser, wenn du die richtigen Genitive benutzt. Man fragt nach einem Wort im Genitiv mit dem Fragewort wessen. Das klingt dann zum Beispiel so:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Klageschrift
Auch Verben mit Genitiv, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findet man besonders in geschriebenen Texten und nur selten im gesprochenen Deutsch.
Der Klageschrift, den Klageschriften: Die Funktion des Dativs
Mit dem Dativ – also: der Klageschrift –, zeigst du, was das Ziel oder wer der Adressat/Empfänger von einer Handlung ist. Danach fragst du mit den Fragewörtern wem oder was. Den Dativ benutzt man zum Beispiel mit diesen Verben: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von der Klageschrift, mit den Klageschriften, bei der Klageschrift.
Die Klageschrift, die Klageschriften: Erklärungen zum Akkusativ
Der Akkusativ – die Klageschrift – ist die Form für das direkte Objekt, also den Gegenstand des Tuns. Man fragt nach Objekten im Akkusativ mit den Fragewörtern wen oder was.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Klageschrift.
Der Akkusativ wird auch nach bestimmten Präpositionen verwendet:
Ich interessiere mich für die Klageschrift.
Ich denke über die Klageschrift nach.