Lerne hier, wie man das Nomen Kommunalrecht dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.
Die Deklination von Kommunalrecht
Nominativ Singular | das Kommunalrecht |
Genitiv Singular | des Kommunalrechts |
Dativ Singular | dem Kommunalrecht |
Akkusativ Singular | das Kommunalrecht |
Wann benutze ich den Nominativ/Genitiv/… ?
Nur weil du jetzt alle Formen von Kommunalrecht kennst, heißt das natürlich nicht, dass du unbedingt weißt, welchen Kasus du in einem spezifischen Satz eigentlich benutzen solltest. Deshalb findest du hier noch eine kleine Zusammenfassung über die vier Kasus im Deutschen.Das Kommunalrecht: Wann ist der Nominativ richtig?
Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Kommunalrecht benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:
Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Kommunalrecht ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „das Kommunalrecht” im Deutschen? (Antwort): „Das Kommunalrecht” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Kommunalrecht hat sich Frau Müller schon immer interessiert.
Des Kommunalrechts: So benutzt du den Genitiv.
Den Genitiv finden Deutschlerner oft nicht ganz einfach. Die gute Nachricht: Deutsche Muttersprachler auch nicht. Sie machen bei diesem Kasus auch öfter Fehler. Zum Glück braucht man den Genitiv im gesprochenen Deutsch nur selten. Denn oft kannst du auch einfach von dem Kommunalrecht statt des Kommunalrechts sagen. Auch das heißt: etwas gehört zu dem Kommunalrecht. Der Genitiv hat die Funktion, zu zeigen, wozu eine Sache gehört oder wer der Besitzer ist. Das Fragewort ist wessen. Hier ist ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Kommunalrechts
Auch die Verben, die einen Genitiv brauchen, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findest du eher in geschriebenen Texten und nicht so oft in der gesprochenen Alltagssprache.
Dem Kommunalrecht: So benutzt du den Dativ
Benutze den Dativ – also: dem Kommunalrecht –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was das Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ fragst du mit den Wörtern wem oder was. Den Dativ solltest du z. B. nach diesen Verben benutzen: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Kommunalrecht, mit dem Kommunalrecht, bei dem Kommunalrecht.
Das Kommunalrecht: Wie funktioniert der Akkusativ?
Der Akkusativ – das Kommunalrecht – wird für das direkte Objekt benutzt. In diesem Kasus steht der Gegenstand des Tuns. Man fragt danach mit: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Kommunalrecht.
Du benutzt den Akkusativ außerdem mit verschiedenen Präpositionen:
Ich interessiere mich für das Kommunalrecht.
Ich denke über das Kommunalrecht nach.