Alle Kasus in Singular und Plural für das Wort Konkursverfahren findest du hier:
Die Deklination von Konkursverfahren im Singular
Nominativ Singular | das Konkursverfahren |
Genitiv Singular | des Konkursverfahrens |
Dativ Singular | dem Konkursverfahren |
Akkusativ Singular | das Konkursverfahren |
Die Deklination von Konkursverfahren im Plural
Nominativ Plural | die Konkursverfahren |
Genitiv Plural | der Konkursverfahren |
Dativ Plural | den Konkursverfahren |
Akkusativ Plural | die Konkursverfahren |
Welchen Kasus brauche ich eigentlich?
Alle Formen von Konkursverfahren kennst du nun schon einmal, aber weißt du auch, welchen Kasus du in einem bestimmten Satz benutzen solltest? Hier findest du eine kleine und hoffentlich hilfreiche Zusammenfassung über die vier deutschen Kasus:Das Konkursverfahren: Was ist der Nominativ?
Den Nominativ eines Wortes lernt man meistens als Erstes kennen: Er ist die Grundform. Der Nominativ Plural – hier die Konkursverfahren – macht oft ein bisschen mehr Probleme als der Singular – denn für viele Pluralformen gibt es im Deutschen Spezialregeln.Wenn ein Nomen das Subjekt des Satzes ist, brauchst du immer den Nominativ des Wortes. Nach diesem Subjekt – und also auch nach Wörtern im Nominativ – fragt man mit wer oder was. Man kann also zum Beispiel sagen:
Was heißt „das Konkursverfahren”? – „Das Konkursverfahren” heißt ...
Des Konkursverfahrens, der Konkursverfahren: Wie funktioniert der Genitiv?
Der Genitiv macht häufig die meisten Probleme – übrigens nicht nur Deutschlernern, sondern auch deutschen Muttersprachlern. Da ist es gut, dass man diesen Kasus im gesprochenen Deutsch nur selten braucht. Denn es funktioniert in vielen Fällen auch sehr gut ohne ihn: Oft kann man nämlich von dem Konkursverfahren statt des Konkursverfahrens sagen. Auch das bedeutet: etwas gehört zu dem Konkursverfahren. Denn der Genitiv wird benutzt, um zu zeigen, wer der Besitzer von einer Sache ist oder wozu sie gehört. Das Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Konkursverfahrens
Manche Verben brauchen ein Objekt in einem speziellen Fall. Verben, nach denen ein Objekt im Genitiv steht, sind im Deutschen aber selten. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten benutzt und sind in Alltagsgesprächen nur selten zu hören. Deswegen machen bei diesen Genitivobjekten auch Deutsche öfter Fehler. Beispiele für Verben mit Genitivobjekt sind: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).
Dem Konkursverfahren, den Konkursverfahren: Die Funktion des Dativs
Mit dem Dativ – also: dem Konkursverfahren –, zeigst du, was das Ziel oder wer der Adressat/Empfänger von einer Handlung ist. Danach fragst du mit den Fragewörtern wem oder was. Nach diesen Wörtern steht im Deutschen als indirektes Objekt der Dativ: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …Auch im Zusammenhang mit bestimmten Präpositionen wird der Dativ im Deutschen benutzt, zum Beispiel: von dem Konkursverfahren, mit den Konkursverfahren, bei dem Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren, die Konkursverfahren: Wie wird der Akkusativ benutzt?
Der Akkusativ – das Konkursverfahren – ist der Kasus, den man für das direkte Objekt verwendet, also für den Gegenstand des Tuns. Mit der Frage wen oder was? kann man nach Objekten im Akkusativ fragen.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Konkursverfahren.
Bestimmte Präpositionen brauchen immer einen Akkusativ. Zum Beispiel:
Ich interessiere mich für das Konkursverfahren.
Ich denke über das Konkursverfahren nach.