Im Deutschen dekliniert man Kontrollbehörde so:
Die Deklination von Kontrollbehörde im Singular
Nominativ Singular | die Kontrollbehörde |
Genitiv Singular | der Kontrollbehörde |
Dativ Singular | der Kontrollbehörde |
Akkusativ Singular | die Kontrollbehörde |
Die Deklination von Kontrollbehörden im Plural
Nominativ Plural | die Kontrollbehörden |
Genitiv Plural | der Kontrollbehörden |
Dativ Plural | den Kontrollbehörden |
Akkusativ Plural | die Kontrollbehörden |
Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ
Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:Die Kontrollbehörde: So benutzt du den Nominativ.
Der Nominativ ist die Grundform des Nomens und macht deshalb eigentlich wenig Probleme. Nur die Pluralform – in diesem Fall die Kontrollbehörden – ist im Deutschen nicht immer ganz einfach. Denn es gibt Pluralformen, bei denen sich ein Vokal im Wort ändert. Und natürlich gibt es auch einige Wörter mit speziellem Plural. Diese muss man lernen.Den Nominativ benutzt du, wenn Kontrollbehörde das Subjekt des Satzes ist. Nach dem Subjekt fragst du mit den Wörtern wer oder was.
Wo genau in einem Satzes das Subjekt steht, ist übrigens im Deutschen variabel: Oft steht es am Anfang, zum Beispiel bei Fragen aber auch in der Mitte des Satzes:
1. Subjekt am Satzanfang: Die Kontrollbehörde ist oft ...
2. Frage: Was heißt „die Kontrollbehörde”? – „Die Kontrollbehörde” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für die Kontrollbehörde hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.
Der Kontrollbehörde, der Kontrollbehörden: Erklärungen zum Genitiv
Der Genitiv ist für viele der schwerste Fall – übrigens auch für Menschen, deren Muttersprache Deutsch ist. Deshalb ist es gut, dass man den Kasus für die gesprochene Sprache nur sehr selten braucht. Statt der Kontrollbehörde kann man nämlich auch einfach von der Kontrollbehörde sagen. Das heißt auch: etwas gehört zu der Kontrollbehörde. Für die Schriftsprache ist diese Form aber nicht so gut! Die Funktion des Genitivs ist, zu zeigen, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Kontrollbehörde
Es gibt ein paar Verben, nach denen man den Genitiv benutzt. Das ist z. B. sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht in der gesprochenen Sprache.
Der Kontrollbehörde, den Kontrollbehörden: Die Funktion des Dativs
Mit dem Dativ – also: der Kontrollbehörde –, zeigst du, was das Ziel oder wer der Adressat/Empfänger von einer Handlung ist. Danach fragst du mit den Fragewörtern wem oder was. Der Dativ ist beispielsweise bei diesen Verben der Kasus für das Objekt: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von der Kontrollbehörde, mit den Kontrollbehörden, bei der Kontrollbehörde.
Die Kontrollbehörde, die Kontrollbehörden: So funktioniert der Akkusativ.
Für das direkte Objekt benutzt du den Akkusativ – die Kontrollbehörde. Das direkte Objekt ist der Gegenstand des Tuns in einem Satz. Danach fragt man so: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Kontrollbehörde.
Der Akkusativ wird zusätzlich nach verschiedenen Präpositionen benutzt:
Ich interessiere mich für die Kontrollbehörde.
Ich denke über die Kontrollbehörde nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.