Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Konzessionsinhaber.
Die Deklination von Konzessionsinhaber im Singular
Nominativ Singular | der Konzessionsinhaber |
Genitiv Singular | des Konzessionsinhabers |
Dativ Singular | dem Konzessionsinhaber |
Akkusativ Singular | den Konzessionsinhaber |
Die Deklination von Konzessionsinhaber im Plural
Nominativ Plural | die Konzessionsinhaber |
Genitiv Plural | der Konzessionsinhaber |
Dativ Plural | den Konzessionsinhabern |
Akkusativ Plural | die Konzessionsinhaber |
Die Kasus im Deutschen
Du kennst nun bereits alle Formen von Konzessionsinhaber. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.Den Nominativ richtig benutzen: Der Konzessionsinhaber, die Konzessionsinhaber
Für den Nominativ benutzt man die Grundform des Substantivs – die Form macht also eigentlich keine Probleme. Der Nominativ Plural ist jedoch nicht immer ganz einfach zu bilden. Es gibt im Deutschen nämlich viele unregelmäßige Pluralformen und auch Regeln, nach denen sich beim Plural z. B. ein Vokal im Wort ändert (die Bank => die Bänke). Diese Regeln und Spezialfälle muss man einfach lernen.Egal ob im Singular oder im Plural: Im Nominativ steht ein Wort immer, wenn es das Subjekt des Satzes ist. Gefragt wird nach diesem Subjekt mit den Fragewörtern wer oder was:
Was heißt „der Konzessionsinhaber”? – „Der Konzessionsinhaber” heißt ...
Des Konzessionsinhabers, der Konzessionsinhaber: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.
Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von dem Konzessionsinhaber und nicht des Konzessionsinhabers sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden. Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Konzessionsinhabers
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Dem Konzessionsinhaber, den Konzessionsinhabern: Wann benutzt man den Dativ?
Deutsche benutzen den Dativ, wenn sie sagen wollen, wer Adressat/Empfänger oder Ziel von einer Sache/Aktion ist. Dazu gehört die Frage: wem oder was . Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von dem Konzessionsinhaber, mit den Konzessionsinhabern, bei dem Konzessionsinhaber.
Den Konzessionsinhaber, die Konzessionsinhaber: Wann benutzt du den Akkusativ?
Im Akkusativ – den Konzessionsinhaber – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere den Konzessionsinhaber.
Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:
Ich interessiere mich für den Konzessionsinhaber.
Ich denke über den Konzessionsinhaber nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.