Lies hier die Deklination von Korrespondenzanwalt nach. In den beiden Tabellen unten findest du die Formen im Singular und Plural:
Die Deklination von Korrespondenzanwalt im Singular
Nominativ Singular | der Korrespondenzanwalt |
Genitiv Singular | des Korrespondenzanwaltes |
Dativ Singular | dem Korrespondenzanwalt |
Akkusativ Singular | den Korrespondenzanwalt |
Die Deklination von Korrespondenzanwälte im Plural
Nominativ Plural | die Korrespondenzanwälte |
Genitiv Plural | der Korrespondenzanwälte |
Dativ Plural | den Korrespondenzanwälten |
Akkusativ Plural | die Korrespondenzanwälte |
Welcher Kasus ist richtig?
Du kennst nun die Formen von Korrespondenzanwalt im Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Das ist aber natürlich noch nicht die Antwort auf die Frage: Welche Form muss ich in einem konkreten Satz benutzen? Das versuchen wir dir in dem folgenden Text zu erklären. Bitte beachte: Alle Details dieser Grammatik können wir dir hier nicht zeigen. Wir haben aber ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.Den Nominativ richtig benutzen: Der Korrespondenzanwalt, die Korrespondenzanwälte
Für den Nominativ benutzt man die Grundform des Substantivs – die Form macht also eigentlich keine Probleme. Der Nominativ Plural ist jedoch nicht immer ganz einfach zu bilden. Es gibt im Deutschen nämlich viele unregelmäßige Pluralformen und auch Regeln, nach denen sich beim Plural z. B. ein Vokal im Wort ändert (die Bank => die Bänke). Diese Regeln und Spezialfälle muss man einfach lernen.Egal ob im Singular oder im Plural: Im Nominativ steht ein Wort immer, wenn es das Subjekt des Satzes ist. Gefragt wird nach diesem Subjekt mit den Fragewörtern wer oder was:
Was heißt „der Korrespondenzanwalt”? – „Der Korrespondenzanwalt” heißt ...
Des Korrespondenzanwaltes, der Korrespondenzanwälte: Erklärungen zum Genitiv
Der Genitiv ist für viele der schwerste Fall – übrigens auch für Menschen, deren Muttersprache Deutsch ist. Deshalb ist es gut, dass man den Kasus für die gesprochene Sprache nur sehr selten braucht. Statt des Korrespondenzanwaltes kann man nämlich auch einfach von dem Korrespondenzanwalt sagen. Das heißt auch: etwas gehört zu dem Korrespondenzanwalt. Für die Schriftsprache ist diese Form aber nicht so gut! Die Funktion des Genitivs ist, zu zeigen, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Korrespondenzanwaltes
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Dem Korrespondenzanwalt, den Korrespondenzanwälten: So funktioniert der Dativ.
Man benutzt den Dativ – also beispielsweise: dem Korrespondenzanwalt –, um zu zeigen, wer Empfänger/Adressat oder Ziel ist, wenn man über eine Aktion spricht. Das Fragewörter sind wem oder was. Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Nach manchen Präpositionen steht der Dativ, z. B.: von dem Korrespondenzanwalt, mit den Korrespondenzanwälten, bei dem Korrespondenzanwalt.
Den Korrespondenzanwalt, die Korrespondenzanwälte: So funktioniert der Akkusativ.
Für das direkte Objekt benutzt du den Akkusativ – den Korrespondenzanwalt. Das direkte Objekt ist der Gegenstand des Tuns in einem Satz. Danach fragt man so: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere den Korrespondenzanwalt.
Der Akkusativ wird zusätzlich nach verschiedenen Präpositionen benutzt:
Ich interessiere mich für den Korrespondenzanwalt.
Ich denke über den Korrespondenzanwalt nach.