Wie dekliniert man Kreisgericht?

Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Kreisgericht.

Die Deklination von Kreisgericht im Singular

Deklinationstabelle von Kreisgericht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Kreisgericht
Genitiv Singular des Kreisgerichtes
Dativ Singular dem Kreisgericht
Akkusativ Singular das Kreisgericht

Die Deklination von Kreisgerichte im Plural

Deklinationstabelle von Kreisgericht für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Kreisgerichte
Genitiv Plural der Kreisgerichte
Dativ Plural den Kreisgerichten
Akkusativ Plural die Kreisgerichte

Die Kasus im Deutschen

Du kennst nun bereits alle Formen von Kreisgericht. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.

Den Nominativ richtig benutzen: Das Kreisgericht, die Kreisgerichte

Für den Nominativ benutzt man die Grundform des Substantivs – die Form macht also eigentlich keine Probleme. Der Nominativ Plural ist jedoch nicht immer ganz einfach zu bilden. Es gibt im Deutschen nämlich viele unregelmäßige Pluralformen und auch Regeln, nach denen sich beim Plural z. B. ein Vokal im Wort ändert (die Bank => die Bänke). Diese Regeln und Spezialfälle muss man einfach lernen.
Egal ob im Singular oder im Plural: Im Nominativ steht ein Wort immer, wenn es das Subjekt des Satzes ist. Gefragt wird nach diesem Subjekt mit den Fragewörtern wer oder was:

Was heißt „das Kreisgericht”? – „Das Kreisgericht” heißt ...


Des Kreisgerichtes, der Kreisgerichte: Erklärungen zum Genitiv

Der Genitiv ist für viele der schwerste Fall – übrigens auch für Menschen, deren Muttersprache Deutsch ist. Deshalb ist es gut, dass man den Kasus für die gesprochene Sprache nur sehr selten braucht. Statt des Kreisgerichtes kann man nämlich auch einfach von dem Kreisgericht sagen. Das heißt auch: etwas gehört zu dem Kreisgericht. Für die Schriftsprache ist diese Form aber nicht so gut!
Die Funktion des Genitivs ist, zu zeigen, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Kreisgerichtes

Nach ein paar Präpositionen benutzt du Kreisgericht im Genitiv, zum Beispiel angesichts des Kreisgerichtes, statt des Kreisgerichtes oder wegen des Kreisgerichtes. Diese Präpositionen findest du eher in der Schriftsprache als im gesprochenen Deutsch oder der Alltagssprache.
 
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.

Dem Kreisgericht, den Kreisgerichten: Wie funktioniert der Dativ?

Du benutzt den Dativ – zum Beispiel: dem Kreisgericht –, um zu sagen, wer der Empfänger/Adressat oder das Ziel von einer Handlung ist. Die Fragewörter sind wem oder was. Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …
 
Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von dem Kreisgericht, mit den Kreisgerichten, bei dem Kreisgericht.

Das Kreisgericht, die Kreisgerichte: So funktioniert der Akkusativ

Den Akkusativ – das Kreisgericht – benutzt du im Deutschen für das direkte Objekt, den Gegenstand des Tuns. Danach fragt man mit der Frage: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Kreisgericht.

Der Akkusativ wird zusätzlich nach verschiedenen Präpositionen benutzt:

Ich interessiere mich für das Kreisgericht.
Ich denke über das Kreisgericht nach.

Es gibt noch andere Präpositionen mit Akkusativ, zum Beispiel: durch, gegen, ohne.