Wie dekliniert man Landesrecht?

Lerne hier, wie man das Nomen Landesrecht dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.

Die Deklination von Landesrecht

Deklinationstabelle von Landesrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Landesrecht
Genitiv Singular des Landesrechtes
Dativ Singular dem Landesrecht
Akkusativ Singular das Landesrecht

Wann ist welcher Kasus richtig?

Du weißt ja nun schon, wie Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Landesrecht richtig heißen. Aber wann benutzt du welchen Kasus? Das ist natürlich eine der komplizierten Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine komplette Antwort geben. Wir hoffen trotzdem, dass die folgende Zusammenfassung dir hilft.

Das Landesrecht: Wann ist der Nominativ richtig?

Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Landesrecht benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:

Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Landesrecht ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „das Landesrecht” im Deutschen? (Antwort): „Das Landesrecht” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Landesrecht hat sich Frau Müller schon immer interessiert.


Des Landesrechtes: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.

Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von dem Landesrecht und nicht des Landesrechtes sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden.
Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Landesrechtes

Nach bestimmten Präpositionen benutzt du Landesrecht immer im Genitiv, zum Beispiel: angesichts des Landesrechtes, statt des Landesrechtes oder wegen des Landesrechtes.
 
Auch Verben mit Genitiv, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findet man besonders in geschriebenen Texten und nur selten im gesprochenen Deutsch.

Dem Landesrecht: Wie funktioniert der Dativ?

Du benutzt den Dativ – zum Beispiel: dem Landesrecht –, um zu sagen, wer der Empfänger/Adressat oder das Ziel von einer Handlung ist. Die Fragewörter sind wem oder was. Den Dativ benutzt man zum Beispiel mit diesen Verben: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Landesrecht, mit dem Landesrecht, bei dem Landesrecht.

Das Landesrecht: So funktioniert der Akkusativ.

Für das direkte Objekt benutzt du den Akkusativ – das Landesrecht. Das direkte Objekt ist der Gegenstand des Tuns in einem Satz. Danach fragt man so: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Landesrecht.

Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:

Ich interessiere mich für das Landesrecht.
Ich denke über das Landesrecht nach.

Ein paar andere Präpositionen mit Akkusativ sind beispielsweise: durch, gegen, ohne.
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