Wie dekliniert man Landgericht?

Hier findest du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Landgericht im Singular und Plural.

Die Deklination von Landgericht im Singular

Deklinationstabelle von Landgericht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Landgericht
Genitiv Singular des Landgerichtes
Dativ Singular dem Landgericht
Akkusativ Singular das Landgericht

Die Deklination von Landgerichte im Plural

Deklinationstabelle von Landgericht für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Landgerichte
Genitiv Plural der Landgerichte
Dativ Plural den Landgerichten
Akkusativ Plural die Landgerichte

Wie benutzt man die Kasus im Deutschen?

Die Deklinationstabelle alleine erklärt natürlich noch nicht, wann man überhaupt Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ verwendet. Einige wichtige Informationen zu diesem Thema findest du deswegen in dem folgenden Text:

Das Landgericht: Wie funktioniert der Nominativ?

Der Nominativ funktioniert ganz einfach: Immer wenn du ein Wort im Nominativ brauchst – also immer wenn das Wort das Subjekt des Satzes ist –, benutzt du einfach die Grundform, also z. B. Landgericht. Zumindest gilt das für alle Wörter im Singular. Sprichst du über mehrere Personen oder Dinge, benötigst du den Nominativ Plural (das Landgericht -> die Landgerichte). Dieser wird manchmal unregelmäßig gebildet. Am besten du lernst in also zum Wort dazu. Nach dem Subjekt eines Satzes fragst du mit „wer oder was”. Wichtig ist auch: Nicht immer steht das Subjekt am Satzanfang. Hier einige Beispiele:

1. Subjekt am Satzanfang: Das Landgericht ist oft ...
2. Frage: Was heißt „das Landgericht”? – „Das Landgericht” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für das Landgericht hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Des Landgerichtes, der Landgerichte: Wie funktioniert der Genitiv?

Der Genitiv macht häufig die meisten Probleme – übrigens nicht nur Deutschlernern, sondern auch deutschen Muttersprachlern. Da ist es gut, dass man diesen Kasus im gesprochenen Deutsch nur selten braucht. Denn es funktioniert in vielen Fällen auch sehr gut ohne ihn: Oft kann man nämlich von dem Landgericht statt des Landgerichtes sagen. Auch das bedeutet: etwas gehört zu dem Landgericht.
Denn der Genitiv wird benutzt, um zu zeigen, wer der Besitzer von einer Sache ist oder wozu sie gehört. Das Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Landgerichtes

Manche Präpositionen brauchen im Deutschen immer den Genitiv. Das sind beispielsweise: angesichts des Landgerichtes, statt des Landgerichtes oder wegen des Landgerichtes. Man hört diese Präpositionen aber nicht oft in der gesprochenen Alltagsspache, sondern liest sie eher im geschriebenen Deutsch.
 
Bestimmte Verben brauchen danach einen speziellen Fall für das Objekt. Verben, die ein Genitivobjekt brauchen, gibt es im Deutschen – sie sind aber selten. Benutzt werden sie manchmal in geschriebenen Texten. In der Alltagsgesprächen sind diese Verben aber nur selten zu hören. Deshalb machen auch Deutsche häufiger Fehler bei Genitivobjekten (meistens benutzen sie dann den Dativ). Hier sind ein paar Beispiele für Verben mit Genitivobjekt: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Dem Landgericht, den Landgerichten: So benutzt man den Dativ.

Verwende den Dativ – also zum Beispiel die Form: dem Landgericht –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ kannst du mit den Wörtern wem oder was fragen. Nach diesen Verben benutzt du im Deutschen ein indirektes Dativobjekt: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Landgericht, mit den Landgerichten, bei dem Landgericht.

Das Landgericht, die Landgerichte: So funktioniert der Akkusativ.

Für das direkte Objekt benutzt du den Akkusativ – das Landgericht. Das direkte Objekt ist der Gegenstand des Tuns in einem Satz. Danach fragt man so: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Landgericht.

Bestimmte Präpositionen brauchen immer einen Akkusativ. Zum Beispiel:

Ich interessiere mich für das Landgericht.
Ich denke über das Landgericht nach.

Das sind natürlich nicht alle Präpositionen mit Akkusativ. Ein paar andere sind: durch, gegen, ohne.