Wie dekliniert man Lizenzgeberin?

Alle Kasus in Singular und Plural für das Wort Lizenzgeberin findest du hier:

Die Deklination von Lizenzgeberin im Singular

Deklinationstabelle von Lizenzgeberin für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Lizenzgeberin
Genitiv Singular der Lizenzgeberin
Dativ Singular der Lizenzgeberin
Akkusativ Singular die Lizenzgeberin

Die Deklination von Lizenzgeberinnen im Plural

Deklinationstabelle von Lizenzgeberin für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Lizenzgeberinnen
Genitiv Plural der Lizenzgeberinnen
Dativ Plural den Lizenzgeberinnen
Akkusativ Plural die Lizenzgeberinnen

Welchen Kasus brauche ich eigentlich?

Alle Formen von Lizenzgeberin kennst du nun schon einmal, aber weißt du auch, welchen Kasus du in einem bestimmten Satz benutzen solltest? Hier findest du eine kleine und hoffentlich hilfreiche Zusammenfassung über die vier deutschen Kasus:

Die Lizenzgeberin: Was ist der Nominativ?

Den Nominativ eines Wortes lernt man meistens als Erstes kennen: Er ist die Grundform. Der Nominativ Plural – hier die Lizenzgeberinnen – macht oft ein bisschen mehr Probleme als der Singular – denn für viele Pluralformen gibt es im Deutschen Spezialregeln.
Wenn ein Nomen das Subjekt des Satzes ist, brauchst du immer den Nominativ des Wortes. Nach diesem Subjekt – und also auch nach Wörtern im Nominativ – fragt man mit wer oder was. Man kann also zum Beispiel sagen:

Was heißt „die Lizenzgeberin”? – „Die Lizenzgeberin” heißt ...


Der Lizenzgeberin, der Lizenzgeberinnen: So benutzt du den Genitiv.

Den Genitiv finden Deutschlerner oft nicht ganz einfach. Die gute Nachricht: Deutsche Muttersprachler auch nicht. Sie machen bei diesem Kasus auch öfter Fehler. Zum Glück braucht man den Genitiv im gesprochenen Deutsch nur selten. Denn oft kannst du auch einfach von der Lizenzgeberin statt der Lizenzgeberin sagen. Auch das heißt: etwas gehört zu der Lizenzgeberin.
Der Genitiv hat die Funktion, zu zeigen, wozu eine Sache gehört oder wer der Besitzer ist. Das Fragewort ist wessen. Hier ist ein Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Lizenzgeberin

Im Deutschen gibt es ein paar Präpositionen, nach denen man Lizenzgeberin immer im Genitiv benutzt. Das sind zum Beispiel: angesichts der Lizenzgeberin, statt der Lizenzgeberin oder wegen der Lizenzgeberin. Diese Präpositionen liest man eher in Texten. In der Alltagssprache sind sie selten.
 
Manche Verben brauchen ein Objekt in einem speziellen Fall. Verben, nach denen ein Objekt im Genitiv steht, sind im Deutschen aber selten. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten benutzt und sind in Alltagsgesprächen nur selten zu hören. Deswegen machen bei diesen Genitivobjekten auch Deutsche öfter Fehler. Beispiele für Verben mit Genitivobjekt sind: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Der Lizenzgeberin, den Lizenzgeberinnen: Wann benutzt du den Dativ?

Man benutzt den Dativ, um zu zeigen, wer der Adressat/Empfänger oder das Ziel von etwas ist. Die passende Frage ist wem oder was. Nach diesen Wörtern steht im Deutschen als indirektes Objekt der Dativ: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Auch im Zusammenhang mit bestimmten Präpositionen wird der Dativ im Deutschen benutzt, zum Beispiel: von der Lizenzgeberin, mit den Lizenzgeberinnen, bei der Lizenzgeberin.

Die Lizenzgeberin, die Lizenzgeberinnen: Wann benutzt du den Akkusativ?

Im Akkusativ – die Lizenzgeberin – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Lizenzgeberin.

Du benutzt den Akkusativ außerdem mit verschiedenen Präpositionen:

Ich interessiere mich für die Lizenzgeberin.
Ich denke über die Lizenzgeberin nach.

Andere Präpositionen mit Akkusativ sind: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.