Alle Kasus in Singular und Plural für das Wort Lokalverbot findest du hier:
Die Deklination von Lokalverbot im Singular
Nominativ Singular | das Lokalverbot |
Genitiv Singular | des Lokalverbotes |
Dativ Singular | dem Lokalverbot |
Akkusativ Singular | das Lokalverbot |
Die Deklination von Lokalverbote im Plural
Nominativ Plural | die Lokalverbote |
Genitiv Plural | der Lokalverbote |
Dativ Plural | den Lokalverboten |
Akkusativ Plural | die Lokalverbote |
Welchen Kasus brauche ich eigentlich?
Alle Formen von Lokalverbot kennst du nun schon einmal, aber weißt du auch, welchen Kasus du in einem bestimmten Satz benutzen solltest? Hier findest du eine kleine und hoffentlich hilfreiche Zusammenfassung über die vier deutschen Kasus:Das Lokalverbot, die Lokalverbote: Wann benutzt du den Nominativ?
Der Nominativ Singular macht den meisten Menschen wenig Probleme. Eigentlich muss man hier nichts deklinieren: Er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural (also hier: die Lokalverbote) ist für Deutschlerner oft schon ein bisschen schwerer. Denn einige Pluralformen werden im Deutschen z. B. mit ü, ä oder ö gebildet und manche Nomen haben keinen Plural oder eine Spezialform. Das musst du lernen.Man benutzt den Nominativ Lokalverbot oder Lokalverbote, wenn dieses Wort das Subjekt des Satzes ist. Die passenden Fragewörter sind wer oder was. Das Subjekt steht meist ganz am Anfang, es kann aber auch an einer anderen Stelle im Satz stehen:
Beispiel 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Lokalverbot ist oft ...
Beispiel 2 (Frage): Was heißt „das Lokalverbot”? (Antwort): „Das Lokalverbot” heißt ...
Beispiel 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Lokalverbot hat sich Herr Müller schon lange interessiert.
Des Lokalverbotes, der Lokalverbote: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.
Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von dem Lokalverbot und nicht des Lokalverbotes sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden. Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Lokalverbotes
Auch Verben mit Genitiv, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findet man besonders in geschriebenen Texten und nur selten im gesprochenen Deutsch.
Dem Lokalverbot, den Lokalverboten: Erklärung zum Dativ
Der Dativ – also: dem Lokalverbot –, zeigt an, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Kasus fragst du mit den Wörtchen wem oder was. Den Dativ benutzt man zum Beispiel mit diesen Verben: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …Auch im Zusammenhang mit bestimmten Präpositionen wird der Dativ im Deutschen benutzt, zum Beispiel: von dem Lokalverbot, mit den Lokalverboten, bei dem Lokalverbot.
Das Lokalverbot, die Lokalverbote: Wann musst du den Akkusativ verwenden?
Das direkte Objekt steht im Akkusativ – das Lokalverbot. Es ist der Gegenstand des Tuns. Dazu gehört die Frage wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Lokalverbot.
Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:
Ich interessiere mich für das Lokalverbot.
Ich denke über das Lokalverbot nach.