Hier findest du eine Übersicht über die Deklination des Nomens Mahnverfahren mit allen vier Kasus, im Singular und Plural.
Die Deklination von Mahnverfahren im Singular
| Nominativ Singular | das Mahnverfahren |
| Genitiv Singular | des Mahnverfahrens |
| Dativ Singular | dem Mahnverfahren |
| Akkusativ Singular | das Mahnverfahren |
Die Deklination von Mahnverfahren im Plural
| Nominativ Plural | die Mahnverfahren |
| Genitiv Plural | der Mahnverfahren |
| Dativ Plural | den Mahnverfahren |
| Akkusativ Plural | die Mahnverfahren |
Wann benutze ich den Nominativ/Genitiv/… ?
Nur weil du jetzt alle Formen von Mahnverfahren kennst, heißt das natürlich nicht, dass du unbedingt weißt, welchen Kasus du in einem spezifischen Satz eigentlich benutzen solltest. Deshalb findest du hier noch eine kleine Zusammenfassung über die vier Kasus im Deutschen.Das Mahnverfahren: Den Nominativ richtig benutzen
Der Nominativ heißt oft auch „erster Fall”. Dieser erste Fall hat die gleiche Form wie die Grundform des Nomens. Hier muss der Sprecher also nicht deklinieren.Das Wort verändert seine Form aber natürlich, wenn du statt des Nominativs im Singular den Nominativ Plural brauchst: das Mahnverfahren => die Mahnverfahren. Viele Pluralformen im Deutschen werden regelmäßig gebildet. Es gibt aber auch eine Menge Ausnahmen, die du einfach lernen musst.
Aber wann benutzt du jetzt den Nominativ? Die Antwort: Wenn das Nomen das Subjekt im Satz ist. Oft findet man das Subjekt ganz am Anfang, also zum Beispiel:
Das Mahnverfahren ist oft ...
Für das Mahnverfahren hat sich Thorsten schon immer interessiert.
Nach dem Subjekt eines Satzes fragt man mit wer oder was:Was heißt „das Mahnverfahren”? – „Das Mahnverfahren” heißt ...
Des Mahnverfahrens, der Mahnverfahren: Was du über den Genitiv wissen solltest
Der Genitiv ist für Deutschlerner oft nicht so einfach. Aber mach dir keine Sorgen: Deutsche Muttersprachler haben genau dasselbe Problem. Auch sie machen bei dem Kasus häufig Fehler. Da ist es doch gut, dass man den Genitiv für das gesprochene Deutsch gar nicht so oft braucht. Oft kann man nämlich auch einfach von dem Mahnverfahren statt des Mahnverfahrens benutzen. Das bedeutet auch: eine Sache gehört zu dem Mahnverfahren oder das Mahnverfahren ist der Besitzer von ... . Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Hier findest du ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Mahnverfahrens
Der Genitiv wird auch nach manchen besonderen Verben benutzt. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Es gibt aber nur wenige Verben, bei denen das Objekt im Genitiv steht. Und: Man liest diese Verben zwar im geschriebenen Deutsch, du wirst sie aber nur selten hören, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Dem Mahnverfahren, den Mahnverfahren: Was ist die Funktion des Dativs?
Mit einem Wort im Dativ – also: dem Mahnverfahren –, signalisiert du, was das Ziel oder wer der Adressat/Empfänger von einer Handlung ist. Nach Wörtern im Dativ kannst du mit den Fragewörtern wem oder was fragen. Hier findest du einige Verben, nach denen oft ein Dativobjekt benutzt wird: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Der Dativ wird außerdem zusammen mit einigen Präpositionen benutzt, z. B.: von dem Mahnverfahren, mit den Mahnverfahren, bei dem Mahnverfahren.
Das Mahnverfahren, die Mahnverfahren: Wann musst du den Akkusativ verwenden?
Das direkte Objekt steht im Akkusativ – das Mahnverfahren. Es ist der Gegenstand des Tuns. Dazu gehört die Frage wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Mahnverfahren.
Nach manchen Präpositionen brauchst du im Deutschen einen Akkusativ. Das sind zum Beispiel:
Ich interessiere mich für das Mahnverfahren.
Ich denke über das Mahnverfahren nach.