Im Deutschen dekliniert man Menschenrechtler so:
Die Deklination von Menschenrechtler im Singular
Nominativ Singular | der Menschenrechtler |
Genitiv Singular | des Menschenrechtlers |
Dativ Singular | dem Menschenrechtler |
Akkusativ Singular | den Menschenrechtler |
Die Deklination von Menschenrechtler im Plural
Nominativ Plural | die Menschenrechtler |
Genitiv Plural | der Menschenrechtler |
Dativ Plural | den Menschenrechtlern |
Akkusativ Plural | die Menschenrechtler |
Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ
Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:Den Nominativ richtig benutzen: Der Menschenrechtler, die Menschenrechtler
Für den Nominativ benutzt man die Grundform des Substantivs – die Form macht also eigentlich keine Probleme. Der Nominativ Plural ist jedoch nicht immer ganz einfach zu bilden. Es gibt im Deutschen nämlich viele unregelmäßige Pluralformen und auch Regeln, nach denen sich beim Plural z. B. ein Vokal im Wort ändert (die Bank => die Bänke). Diese Regeln und Spezialfälle muss man einfach lernen.Egal ob im Singular oder im Plural: Im Nominativ steht ein Wort immer, wenn es das Subjekt des Satzes ist. Gefragt wird nach diesem Subjekt mit den Fragewörtern wer oder was:
Was heißt „der Menschenrechtler”? – „Der Menschenrechtler” heißt ...
Des Menschenrechtlers, der Menschenrechtler: Wie funktioniert der Genitiv?
Der Genitiv macht häufig die meisten Probleme – übrigens nicht nur Deutschlernern, sondern auch deutschen Muttersprachlern. Da ist es gut, dass man diesen Kasus im gesprochenen Deutsch nur selten braucht. Denn es funktioniert in vielen Fällen auch sehr gut ohne ihn: Oft kann man nämlich von dem Menschenrechtler statt des Menschenrechtlers sagen. Auch das bedeutet: etwas gehört zu dem Menschenrechtler. Denn der Genitiv wird benutzt, um zu zeigen, wer der Besitzer von einer Sache ist oder wozu sie gehört. Das Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Menschenrechtlers
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Dem Menschenrechtler, den Menschenrechtlern: So benutzt du den Dativ
Benutze den Dativ – also: dem Menschenrechtler –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was das Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ fragst du mit den Wörtern wem oder was. Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von dem Menschenrechtler, mit den Menschenrechtlern, bei dem Menschenrechtler.
Den Menschenrechtler, die Menschenrechtler: Wann braucht man den Akkusativ?
Der Akkusativ – den Menschenrechtler – ist der Fall, den man für das direkte Objekt benutzt, also für den Gegenstand des Tuns. Nach Objekten im Akkusativ fragt man mit den Fragewörtern wen oder was.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere den Menschenrechtler.
Bestimmte Präpositionen brauchen immer einen Akkusativ. Zum Beispiel:
Ich interessiere mich für den Menschenrechtler.
Ich denke über den Menschenrechtler nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.