Wie dekliniert man Mitspracherecht?

Wie funktioniert die Deklination von Mitspracherecht im Deutschen? Die Antwort findest du in den folgenden Tabellen.

Die Deklination von Mitspracherecht im Singular

Deklinationstabelle von Mitspracherecht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Mitspracherecht
Genitiv Singular des Mitspracherechtes
Dativ Singular dem Mitspracherecht
Akkusativ Singular das Mitspracherecht

Die Deklination von Mitspracherechte im Plural

Deklinationstabelle von Mitspracherecht für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Mitspracherechte
Genitiv Plural der Mitspracherechte
Dativ Plural den Mitspracherechten
Akkusativ Plural die Mitspracherechte

Wann ist welcher Kasus richtig?

Du weißt ja nun schon, wie Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Mitspracherecht richtig heißen. Aber wann benutzt du welchen Kasus? Das ist natürlich eine der komplizierten Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine komplette Antwort geben. Wir hoffen trotzdem, dass die folgende Zusammenfassung dir hilft.

Das Mitspracherecht: Wann verwendet man den Nominativ?

Der Nominativ – oder auch „erster Fall” – hat dieselbe Form wie die Grundform des Nomens. Für den Nominativ Singular muss man also nichts deklinieren.
Natürlich ist es aber wichtig für den Nominativ Plural – (die Mitspracherechte) –, dass du die Pluralform des Nomens kennst. Diese Pluralformen sind im Deutschen nicht immer ganz einfach.
Wie man den Nominativ benutzt, finden die meisten Lerner eigentlich nicht schwer: Du brauchst ihn immer dann, wenn das Substantiv in den Satz als Subjekt benutzt wird. Oft ist das Subjekt das erste Wort im Satz. Das muss aber nicht so sein. Denn die deutsche Sprache hat einen sehr flexiblen Satzbau.
Du fragst nach dem Subjekt im Satz mit den Wörtern wer oder was:

Was heißt „das Mitspracherecht”? – „Das Mitspracherecht” heißt ...

Hier ist ein Beispiel für einen Satz, in dem das Subjekt nicht am Anfang steht:

Für das Mitspracherecht hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.


Des Mitspracherechtes, der Mitspracherechte: Der Genitiv im Deutschen

„Das ist meins!” ist für Kinder oft einer der wichtigsten Sätze. Das ist die Funktion des Genitivs: Er zeigt, wem etwas gehört oder auch wozu eine Sache gehört. Auch wenn der Genitiv deshalb für Kinder eigentlich der wichtigste Fall ist, brauchen sie oft am längsten, um ihn korrekt zu benutzen. Auch erwachsene Muttersprachler machen bei ihm oft Fehler. Deshalb musst du dich als Deutschlerner auch nicht ärgern, wenn du Probleme mit dem Genitiv hast. In der gesprochenen Sprache ist er sowieso nicht so wichtig. Denn dann benutzt man oft eher von dem Mitspracherecht als des Mitspracherechtes.
Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Du sagst also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Mitspracherechtes

Nach bestimmten Präpositionen benutzt du Mitspracherecht immer im Genitiv, zum Beispiel: angesichts des Mitspracherechtes, statt des Mitspracherechtes oder wegen des Mitspracherechtes.
 
Bestimmte Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen einen Genitiv als Objekt. Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht wenn sie miteinander sprechen.

Dem Mitspracherecht, den Mitspracherechten: So benutzt man den Dativ.

Verwende den Dativ – also zum Beispiel die Form: dem Mitspracherecht –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ kannst du mit den Wörtern wem oder was fragen. Weißt du, für welche Wörter im Deutschen ein Objekt im Dativ benutzt wird? Einige Beispiele liest du hier: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …
 
Es gibt außerdem einige Präpositionen, nach denen du den Dativ verwendest, beispielsweise: von dem Mitspracherecht, mit den Mitspracherechten, bei dem Mitspracherecht.

Das Mitspracherecht, die Mitspracherechte: So funktioniert der Akkusativ.

Für das direkte Objekt benutzt du den Akkusativ – das Mitspracherecht. Das direkte Objekt ist der Gegenstand des Tuns in einem Satz. Danach fragt man so: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Mitspracherecht.

Manche Präpositionen werden immer mit dem Akkusativ benutzt. Hier ist ein Beispiel:

Ich interessiere mich für das Mitspracherecht.
Ich denke über das Mitspracherecht nach.

Es gibt natürlich noch viele andere Präpositionen, die den Akkusativ brauchen. Ein paar sind: gegen, ohne, durch.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.