Lerne hier, wie man das Nomen Nachbarrecht dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.
Die Deklination von Nachbarrecht
Nominativ Singular | das Nachbarrecht |
Genitiv Singular | des Nachbarrechtes |
Dativ Singular | dem Nachbarrecht |
Akkusativ Singular | das Nachbarrecht |
Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ
Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:Das Nachbarrecht: Wann ist der Nominativ richtig?
Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Nachbarrecht benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:
Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Nachbarrecht ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „das Nachbarrecht” im Deutschen? (Antwort): „Das Nachbarrecht” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Nachbarrecht hat sich Frau Müller schon immer interessiert.
Des Nachbarrechtes: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.
Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von dem Nachbarrecht und nicht des Nachbarrechtes sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden. Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Nachbarrechtes
Manche Verben brauchen ein Objekt in einem speziellen Fall. Verben, nach denen ein Objekt im Genitiv steht, sind im Deutschen aber selten. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten benutzt und sind in Alltagsgesprächen nur selten zu hören. Deswegen machen bei diesen Genitivobjekten auch Deutsche öfter Fehler. Beispiele für Verben mit Genitivobjekt sind: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).
Dem Nachbarrecht: Wann benutzt man den Dativ?
Deutsche benutzen den Dativ, wenn sie sagen wollen, wer Adressat/Empfänger oder Ziel von einer Sache/Aktion ist. Dazu gehört die Frage: wem oder was . Nach diesen Wörtern steht im Deutschen als indirektes Objekt der Dativ: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Nachbarrecht, mit dem Nachbarrecht, bei dem Nachbarrecht.
Das Nachbarrecht: Wann benutzt du den Akkusativ?
Im Akkusativ – das Nachbarrecht – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Nachbarrecht.
Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:
Ich interessiere mich für das Nachbarrecht.
Ich denke über das Nachbarrecht nach.