Wie dekliniert man Nachlassgericht?

Hier findest du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Nachlassgericht im Singular und Plural.

Die Deklination von Nachlassgericht im Singular

Deklinationstabelle von Nachlassgericht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Nachlassgericht
Genitiv Singular des Nachlassgerichtes
Dativ Singular dem Nachlassgericht
Akkusativ Singular das Nachlassgericht

Die Deklination von Nachlassgerichte im Plural

Deklinationstabelle von Nachlassgericht für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Nachlassgerichte
Genitiv Plural der Nachlassgerichte
Dativ Plural den Nachlassgerichten
Akkusativ Plural die Nachlassgerichte

Wie benutzt man die Kasus im Deutschen?

Die Deklinationstabelle alleine erklärt natürlich noch nicht, wann man überhaupt Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ verwendet. Einige wichtige Informationen zu diesem Thema findest du deswegen in dem folgenden Text:

Das Nachlassgericht: Wie funktioniert der Nominativ?

Der Nominativ funktioniert ganz einfach: Immer wenn du ein Wort im Nominativ brauchst – also immer wenn das Wort das Subjekt des Satzes ist –, benutzt du einfach die Grundform, also z. B. Nachlassgericht. Zumindest gilt das für alle Wörter im Singular. Sprichst du über mehrere Personen oder Dinge, benötigst du den Nominativ Plural (das Nachlassgericht -> die Nachlassgerichte). Dieser wird manchmal unregelmäßig gebildet. Am besten du lernst in also zum Wort dazu. Nach dem Subjekt eines Satzes fragst du mit „wer oder was”. Wichtig ist auch: Nicht immer steht das Subjekt am Satzanfang. Hier einige Beispiele:

1. Subjekt am Satzanfang: Das Nachlassgericht ist oft ...
2. Frage: Was heißt „das Nachlassgericht”? – „Das Nachlassgericht” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für das Nachlassgericht hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Des Nachlassgerichtes, der Nachlassgerichte: Erklärungen zum Genitiv

Der Genitiv ist für viele der schwerste Fall – übrigens auch für Menschen, deren Muttersprache Deutsch ist. Deshalb ist es gut, dass man den Kasus für die gesprochene Sprache nur sehr selten braucht. Statt des Nachlassgerichtes kann man nämlich auch einfach von dem Nachlassgericht sagen. Das heißt auch: etwas gehört zu dem Nachlassgericht. Für die Schriftsprache ist diese Form aber nicht so gut!
Die Funktion des Genitivs ist, zu zeigen, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Nachlassgerichtes

Manche Präpositionen brauchen im Deutschen immer den Genitiv. Das sind beispielsweise: angesichts des Nachlassgerichtes, statt des Nachlassgerichtes oder wegen des Nachlassgerichtes. Man hört diese Präpositionen aber nicht oft in der gesprochenen Alltagsspache, sondern liest sie eher im geschriebenen Deutsch.
 
Bestimmte Verben brauchen danach einen speziellen Fall für das Objekt. Verben, die ein Genitivobjekt brauchen, gibt es im Deutschen – sie sind aber selten. Benutzt werden sie manchmal in geschriebenen Texten. In der Alltagsgesprächen sind diese Verben aber nur selten zu hören. Deshalb machen auch Deutsche häufiger Fehler bei Genitivobjekten (meistens benutzen sie dann den Dativ). Hier sind ein paar Beispiele für Verben mit Genitivobjekt: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Dem Nachlassgericht, den Nachlassgerichten: Wann benutzt man den Dativ?

Deutsche benutzen den Dativ, wenn sie sagen wollen, wer Adressat/Empfänger oder Ziel von einer Sache/Aktion ist. Dazu gehört die Frage: wem oder was . Nach diesen Verben benutzt du im Deutschen ein indirektes Dativobjekt: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Nachlassgericht, mit den Nachlassgerichten, bei dem Nachlassgericht.

Das Nachlassgericht, die Nachlassgerichte: So funktioniert der Akkusativ.

Für das direkte Objekt benutzt du den Akkusativ – das Nachlassgericht. Das direkte Objekt ist der Gegenstand des Tuns in einem Satz. Danach fragt man so: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Nachlassgericht.

Der Akkusativ wird zusätzlich nach verschiedenen Präpositionen benutzt:

Ich interessiere mich für das Nachlassgericht.
Ich denke über das Nachlassgericht nach.

Es gibt noch andere Präpositionen mit Akkusativ, zum Beispiel: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.