Wie dekliniert man Nachlassverwalter?

Lies hier die Deklination von Nachlassverwalter nach. In den beiden Tabellen unten findest du die Formen im Singular und Plural:

Die Deklination von Nachlassverwalter im Singular

Deklinationstabelle von Nachlassverwalter für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular der Nachlassverwalter
Genitiv Singular des Nachlassverwalters
Dativ Singular dem Nachlassverwalter
Akkusativ Singular den Nachlassverwalter

Die Deklination von Nachlassverwalter im Plural

Deklinationstabelle von Nachlassverwalter für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Nachlassverwalter
Genitiv Plural der Nachlassverwalter
Dativ Plural den Nachlassverwaltern
Akkusativ Plural die Nachlassverwalter

Welcher Kasus ist richtig?

Du kennst nun die Formen von Nachlassverwalter im Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Das ist aber natürlich noch nicht die Antwort auf die Frage: Welche Form muss ich in einem konkreten Satz benutzen? Das versuchen wir dir in dem folgenden Text zu erklären. Bitte beachte: Alle Details dieser Grammatik können wir dir hier nicht zeigen. Wir haben aber ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.

Der Nachlassverwalter: Wann verwendet man den Nominativ?

Der Nominativ – oder auch „erster Fall” – hat dieselbe Form wie die Grundform des Nomens. Für den Nominativ Singular muss man also nichts deklinieren.
Natürlich ist es aber wichtig für den Nominativ Plural – (die Nachlassverwalter) –, dass du die Pluralform des Nomens kennst. Diese Pluralformen sind im Deutschen nicht immer ganz einfach.
Wie man den Nominativ benutzt, finden die meisten Lerner eigentlich nicht schwer: Du brauchst ihn immer dann, wenn das Substantiv in den Satz als Subjekt benutzt wird. Oft ist das Subjekt das erste Wort im Satz. Das muss aber nicht so sein. Denn die deutsche Sprache hat einen sehr flexiblen Satzbau.
Du fragst nach dem Subjekt im Satz mit den Wörtern wer oder was:

Was heißt „der Nachlassverwalter”? – „Der Nachlassverwalter” heißt ...

Hier ist ein Beispiel für einen Satz, in dem das Subjekt nicht am Anfang steht:

Für den Nachlassverwalter hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.


Des Nachlassverwalters, der Nachlassverwalter: Was du über den Genitiv wissen solltest

Der Genitiv ist für Deutschlerner oft nicht so einfach. Aber mach dir keine Sorgen: Deutsche Muttersprachler haben genau dasselbe Problem. Auch sie machen bei dem Kasus häufig Fehler. Da ist es doch gut, dass man den Genitiv für das gesprochene Deutsch gar nicht so oft braucht. Oft kann man nämlich auch einfach von dem Nachlassverwalter statt des Nachlassverwalters benutzen. Das bedeutet auch: eine Sache gehört zu dem Nachlassverwalter oder der Nachlassverwalter ist der Besitzer von ... .
Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Hier findest du ein Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Nachlassverwalters

Es gibt außerdem einige Präpositionen, nach denen man Nachlassverwalter im Genitiv benutzt, zum Beispiel angesichts des Nachlassverwalters, statt des Nachlassverwalters oder wegen des Nachlassverwalters. Diese Präpositionen liest man eher im geschriebenen Deutsch. In der gesprochenen Sprache sind sie seltener.
 
Bestimmte Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen einen Genitiv als Objekt. Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht wenn sie miteinander sprechen.

Dem Nachlassverwalter, den Nachlassverwaltern: So benutzt man den Dativ.

Verwende den Dativ – also zum Beispiel die Form: dem Nachlassverwalter –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ kannst du mit den Wörtern wem oder was fragen. Weißt du, für welche Wörter im Deutschen ein Objekt im Dativ benutzt wird? Einige Beispiele liest du hier: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …
 
Nach manchen Präpositionen steht der Dativ, z. B.: von dem Nachlassverwalter, mit den Nachlassverwaltern, bei dem Nachlassverwalter.

Den Nachlassverwalter, die Nachlassverwalter: Wann musst du den Akkusativ verwenden?

Das direkte Objekt steht im Akkusativ – den Nachlassverwalter. Es ist der Gegenstand des Tuns. Dazu gehört die Frage wen oder was?.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere den Nachlassverwalter.

Nach manchen Präpositionen brauchst du im Deutschen einen Akkusativ. Das sind zum Beispiel:

Ich interessiere mich für den Nachlassverwalter.
Ich denke über den Nachlassverwalter nach.

Es gibt noch mehr Präpositionen mit Akkusativ. Das sind zum Beispiel: durch, gegen, ohne. Am besten lernst du bei jeder Präposition immer auch den passenden Kasus.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.