Wie dekliniert man Nachlassverwalterin?

Alle Kasus in Singular und Plural für das Wort Nachlassverwalterin findest du hier:

Die Deklination von Nachlassverwalterin im Singular

Deklinationstabelle von Nachlassverwalterin für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Nachlassverwalterin
Genitiv Singular der Nachlassverwalterin
Dativ Singular der Nachlassverwalterin
Akkusativ Singular die Nachlassverwalterin

Die Deklination von Nachlassverwalterinnen im Plural

Deklinationstabelle von Nachlassverwalterin für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Nachlassverwalterinnen
Genitiv Plural der Nachlassverwalterinnen
Dativ Plural den Nachlassverwalterinnen
Akkusativ Plural die Nachlassverwalterinnen

Welchen Kasus brauche ich eigentlich?

Alle Formen von Nachlassverwalterin kennst du nun schon einmal, aber weißt du auch, welchen Kasus du in einem bestimmten Satz benutzen solltest? Hier findest du eine kleine und hoffentlich hilfreiche Zusammenfassung über die vier deutschen Kasus:

Die Nachlassverwalterin: Wann verwendet man den Nominativ?

Der Nominativ – oder auch „erster Fall” – hat dieselbe Form wie die Grundform des Nomens. Für den Nominativ Singular muss man also nichts deklinieren.
Natürlich ist es aber wichtig für den Nominativ Plural – (die Nachlassverwalterinnen) –, dass du die Pluralform des Nomens kennst. Diese Pluralformen sind im Deutschen nicht immer ganz einfach.
Wie man den Nominativ benutzt, finden die meisten Lerner eigentlich nicht schwer: Du brauchst ihn immer dann, wenn das Substantiv in den Satz als Subjekt benutzt wird. Oft ist das Subjekt das erste Wort im Satz. Das muss aber nicht so sein. Denn die deutsche Sprache hat einen sehr flexiblen Satzbau.
Du fragst nach dem Subjekt im Satz mit den Wörtern wer oder was:

Was heißt „die Nachlassverwalterin”? – „Die Nachlassverwalterin” heißt ...

Hier ist ein Beispiel für einen Satz, in dem das Subjekt nicht am Anfang steht:

Für die Nachlassverwalterin hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.


Der Nachlassverwalterin, der Nachlassverwalterinnen: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.

Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von der Nachlassverwalterin und nicht der Nachlassverwalterin sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden.
Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Nachlassverwalterin

Im Deutschen gibt es ein paar Präpositionen, nach denen man Nachlassverwalterin immer im Genitiv benutzt. Das sind zum Beispiel: angesichts der Nachlassverwalterin, statt der Nachlassverwalterin oder wegen der Nachlassverwalterin. Diese Präpositionen liest man eher in Texten. In der Alltagssprache sind sie selten.
 
Bestimmte Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen einen Genitiv als Objekt. Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht wenn sie miteinander sprechen.

Der Nachlassverwalterin, den Nachlassverwalterinnen: Wann benutzt du den Dativ?

Man benutzt den Dativ, um zu zeigen, wer der Adressat/Empfänger oder das Ziel von etwas ist. Die passende Frage ist wem oder was. Weißt du, für welche Wörter im Deutschen ein Objekt im Dativ benutzt wird? Einige Beispiele liest du hier: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …
 
Auch im Zusammenhang mit bestimmten Präpositionen wird der Dativ im Deutschen benutzt, zum Beispiel: von der Nachlassverwalterin, mit den Nachlassverwalterinnen, bei der Nachlassverwalterin.

Die Nachlassverwalterin, die Nachlassverwalterinnen: Erklärungen zum Akkusativ

Der Akkusativ – die Nachlassverwalterin – ist die Form für das direkte Objekt, also den Gegenstand des Tuns. Man fragt nach Objekten im Akkusativ mit den Fragewörtern wen oder was.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Nachlassverwalterin.

Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:

Ich interessiere mich für die Nachlassverwalterin.
Ich denke über die Nachlassverwalterin nach.

Ein paar andere Präpositionen mit Akkusativ sind beispielsweise: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.