Wie dekliniert man Nutzungsrecht?

Wie funktioniert die Deklination von Nutzungsrecht im Deutschen? Die Antwort findest du in den folgenden Tabellen.

Die Deklination von Nutzungsrecht im Singular

Deklinationstabelle von Nutzungsrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Nutzungsrecht
Genitiv Singular des Nutzungsrechtes
Dativ Singular dem Nutzungsrecht
Akkusativ Singular das Nutzungsrecht

Die Deklination von Nutzungsrechte im Plural

Deklinationstabelle von Nutzungsrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Nutzungsrechte
Genitiv Plural der Nutzungsrechte
Dativ Plural den Nutzungsrechten
Akkusativ Plural die Nutzungsrechte

Wann ist welcher Kasus richtig?

Du weißt ja nun schon, wie Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Nutzungsrecht richtig heißen. Aber wann benutzt du welchen Kasus? Das ist natürlich eine der komplizierten Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine komplette Antwort geben. Wir hoffen trotzdem, dass die folgende Zusammenfassung dir hilft.

Den Nominativ richtig benutzen: Das Nutzungsrecht, die Nutzungsrechte

Für den Nominativ benutzt man die Grundform des Substantivs – die Form macht also eigentlich keine Probleme. Der Nominativ Plural ist jedoch nicht immer ganz einfach zu bilden. Es gibt im Deutschen nämlich viele unregelmäßige Pluralformen und auch Regeln, nach denen sich beim Plural z. B. ein Vokal im Wort ändert (die Bank => die Bänke). Diese Regeln und Spezialfälle muss man einfach lernen.
Egal ob im Singular oder im Plural: Im Nominativ steht ein Wort immer, wenn es das Subjekt des Satzes ist. Gefragt wird nach diesem Subjekt mit den Fragewörtern wer oder was:

Was heißt „das Nutzungsrecht”? – „Das Nutzungsrecht” heißt ...


Des Nutzungsrechtes, der Nutzungsrechte: So funktioniert der Genitiv.

Der Genitiv ist der am seltensten benutzte Kasus. Es ist aber auch der Kasus, bei dem Lerner und auch deutsche Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Im gesprochenen Deutsch benutzt man oft statt des Genitivs eine Konstruktion mit Dativ, nämlich von dem Nutzungsrecht und nicht die Genitivform des Nutzungsrechtes. In der Schriftsprache sollte man aber lieber den Genitiv benutzen!
Der Genitiv wird gebraucht, um zu sagen, wozu ein Ding gehört oder wer sein Besitzer ist. Das passende Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Nutzungsrechtes

Nach bestimmten Präpositionen benutzt du Nutzungsrecht immer im Genitiv, zum Beispiel: angesichts des Nutzungsrechtes, statt des Nutzungsrechtes oder wegen des Nutzungsrechtes.
 
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.

Dem Nutzungsrecht, den Nutzungsrechten: Wann benutzt man den Dativ?

Deutsche benutzen den Dativ, wenn sie sagen wollen, wer Adressat/Empfänger oder Ziel von einer Sache/Aktion ist. Dazu gehört die Frage: wem oder was . Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …
 
Es gibt außerdem einige Präpositionen, nach denen du den Dativ verwendest, beispielsweise: von dem Nutzungsrecht, mit den Nutzungsrechten, bei dem Nutzungsrecht.

Das Nutzungsrecht, die Nutzungsrechte Informationen zum Akkusativ

Du benutzt für das direkte Objekt den Akkusativ – das Nutzungsrecht. Danach fragst du so: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Nutzungsrecht.

Nach einigen Präpositionen steht das Nomen im Akkusativ. Hier sind ein paar Beispiele:

Ich interessiere mich für das Nutzungsrecht.
Ich denke über das Nutzungsrecht nach.

Durch, ohne oder gegen brauchen auch den Akkusativ.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.