Wie funktioniert die Deklination von Oberbundesanwalt im Deutschen? Die Antwort findest du in den folgenden Tabellen.
Die Deklination von Oberbundesanwalt im Singular
Nominativ Singular | der Oberbundesanwalt |
Genitiv Singular | des Oberbundesanwaltes |
Dativ Singular | dem Oberbundesanwalt |
Akkusativ Singular | den Oberbundesanwalt |
Die Deklination von Oberbundesanwälte im Plural
Nominativ Plural | die Oberbundesanwälte |
Genitiv Plural | der Oberbundesanwälte |
Dativ Plural | den Oberbundesanwälten |
Akkusativ Plural | die Oberbundesanwälte |
Wann ist welcher Kasus richtig?
Du weißt ja nun schon, wie Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Oberbundesanwalt richtig heißen. Aber wann benutzt du welchen Kasus? Das ist natürlich eine der komplizierten Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine komplette Antwort geben. Wir hoffen trotzdem, dass die folgende Zusammenfassung dir hilft.Der Oberbundesanwalt: Den Nominativ richtig benutzen
Der Nominativ heißt oft auch „erster Fall”. Dieser erste Fall hat die gleiche Form wie die Grundform des Nomens. Hier muss der Sprecher also nicht deklinieren.Das Wort verändert seine Form aber natürlich, wenn du statt des Nominativs im Singular den Nominativ Plural brauchst: der Oberbundesanwalt => die Oberbundesanwälte. Viele Pluralformen im Deutschen werden regelmäßig gebildet. Es gibt aber auch eine Menge Ausnahmen, die du einfach lernen musst.
Aber wann benutzt du jetzt den Nominativ? Die Antwort: Wenn das Nomen das Subjekt im Satz ist. Oft findet man das Subjekt ganz am Anfang, also zum Beispiel:
Der Oberbundesanwalt ist oft ...
Für den Oberbundesanwalt hat sich Thorsten schon immer interessiert.
Nach dem Subjekt eines Satzes fragt man mit wer oder was:Was heißt „der Oberbundesanwalt”? – „Der Oberbundesanwalt” heißt ...
Des Oberbundesanwaltes, der Oberbundesanwälte: Wie funktioniert der Genitiv?
Der Genitiv macht häufig die meisten Probleme – übrigens nicht nur Deutschlernern, sondern auch deutschen Muttersprachlern. Da ist es gut, dass man diesen Kasus im gesprochenen Deutsch nur selten braucht. Denn es funktioniert in vielen Fällen auch sehr gut ohne ihn: Oft kann man nämlich von dem Oberbundesanwalt statt des Oberbundesanwaltes sagen. Auch das bedeutet: etwas gehört zu dem Oberbundesanwalt. Denn der Genitiv wird benutzt, um zu zeigen, wer der Besitzer von einer Sache ist oder wozu sie gehört. Das Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Oberbundesanwaltes
Der Genitiv wird auch nach manchen besonderen Verben benutzt. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Es gibt aber nur wenige Verben, bei denen das Objekt im Genitiv steht. Und: Man liest diese Verben zwar im geschriebenen Deutsch, du wirst sie aber nur selten hören, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Dem Oberbundesanwalt, den Oberbundesanwälten: Wann benutzt man den Dativ?
Deutsche benutzen den Dativ, wenn sie sagen wollen, wer Adressat/Empfänger oder Ziel von einer Sache/Aktion ist. Dazu gehört die Frage: wem oder was . Hier findest du einige Verben, nach denen oft ein Dativobjekt benutzt wird: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Es gibt außerdem einige Präpositionen, nach denen du den Dativ verwendest, beispielsweise: von dem Oberbundesanwalt, mit den Oberbundesanwälten, bei dem Oberbundesanwalt.
Den Oberbundesanwalt, die Oberbundesanwälte: Wann braucht man den Akkusativ?
Der Akkusativ – den Oberbundesanwalt – ist der Fall, den man für das direkte Objekt benutzt, also für den Gegenstand des Tuns. Nach Objekten im Akkusativ fragt man mit den Fragewörtern wen oder was.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere den Oberbundesanwalt.
Bestimmte Präpositionen brauchen immer einen Akkusativ. Zum Beispiel:
Ich interessiere mich für den Oberbundesanwalt.
Ich denke über den Oberbundesanwalt nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.