Wie dekliniert man Oberlandesgericht?

Hier findest du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Oberlandesgericht im Singular und Plural.

Die Deklination von Oberlandesgericht im Singular

Deklinationstabelle von Oberlandesgericht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Oberlandesgericht
Genitiv Singular des Oberlandesgerichtes
Dativ Singular dem Oberlandesgericht
Akkusativ Singular das Oberlandesgericht

Die Deklination von Oberlandesgerichte im Plural

Deklinationstabelle von Oberlandesgericht für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Oberlandesgerichte
Genitiv Plural der Oberlandesgerichte
Dativ Plural den Oberlandesgerichten
Akkusativ Plural die Oberlandesgerichte

Wie benutzt man die Kasus im Deutschen?

Die Deklinationstabelle alleine erklärt natürlich noch nicht, wann man überhaupt Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ verwendet. Einige wichtige Informationen zu diesem Thema findest du deswegen in dem folgenden Text:

Das Oberlandesgericht: Wie funktioniert der Nominativ?

Der Nominativ funktioniert ganz einfach: Immer wenn du ein Wort im Nominativ brauchst – also immer wenn das Wort das Subjekt des Satzes ist –, benutzt du einfach die Grundform, also z. B. Oberlandesgericht. Zumindest gilt das für alle Wörter im Singular. Sprichst du über mehrere Personen oder Dinge, benötigst du den Nominativ Plural (das Oberlandesgericht -> die Oberlandesgerichte). Dieser wird manchmal unregelmäßig gebildet. Am besten du lernst in also zum Wort dazu. Nach dem Subjekt eines Satzes fragst du mit „wer oder was”. Wichtig ist auch: Nicht immer steht das Subjekt am Satzanfang. Hier einige Beispiele:

1. Subjekt am Satzanfang: Das Oberlandesgericht ist oft ...
2. Frage: Was heißt „das Oberlandesgericht”? – „Das Oberlandesgericht” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für das Oberlandesgericht hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Des Oberlandesgerichtes, der Oberlandesgerichte: So funktioniert der Genitiv.

Der Genitiv ist der am seltensten benutzte Kasus. Es ist aber auch der Kasus, bei dem Lerner und auch deutsche Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Im gesprochenen Deutsch benutzt man oft statt des Genitivs eine Konstruktion mit Dativ, nämlich von dem Oberlandesgericht und nicht die Genitivform des Oberlandesgerichtes. In der Schriftsprache sollte man aber lieber den Genitiv benutzen!
Der Genitiv wird gebraucht, um zu sagen, wozu ein Ding gehört oder wer sein Besitzer ist. Das passende Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Oberlandesgerichtes

Manche Präpositionen brauchen im Deutschen immer den Genitiv. Das sind beispielsweise: angesichts des Oberlandesgerichtes, statt des Oberlandesgerichtes oder wegen des Oberlandesgerichtes. Man hört diese Präpositionen aber nicht oft in der gesprochenen Alltagsspache, sondern liest sie eher im geschriebenen Deutsch.
 
Bestimmte Verben brauchen danach einen speziellen Fall für das Objekt. Verben, die ein Genitivobjekt brauchen, gibt es im Deutschen – sie sind aber selten. Benutzt werden sie manchmal in geschriebenen Texten. In der Alltagsgesprächen sind diese Verben aber nur selten zu hören. Deshalb machen auch Deutsche häufiger Fehler bei Genitivobjekten (meistens benutzen sie dann den Dativ). Hier sind ein paar Beispiele für Verben mit Genitivobjekt: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Dem Oberlandesgericht, den Oberlandesgerichten: Wann benutzt du den Dativ?

Man benutzt den Dativ, um zu zeigen, wer der Adressat/Empfänger oder das Ziel von etwas ist. Die passende Frage ist wem oder was. Nach diesen Verben benutzt du im Deutschen ein indirektes Dativobjekt: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Oberlandesgericht, mit den Oberlandesgerichten, bei dem Oberlandesgericht.

Das Oberlandesgericht, die Oberlandesgerichte: Wann benutzt du den Akkusativ?

Im Akkusativ – das Oberlandesgericht – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Oberlandesgericht.

Nach einigen Präpositionen steht das Nomen im Akkusativ. Hier sind ein paar Beispiele:

Ich interessiere mich für das Oberlandesgericht.
Ich denke über das Oberlandesgericht nach.

Durch, ohne oder gegen brauchen auch den Akkusativ.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.