Wie dekliniert man Oberverwaltungsgericht?

Alle Kasus in Singular und Plural für das Wort Oberverwaltungsgericht findest du hier:

Die Deklination von Oberverwaltungsgericht im Singular

Deklinationstabelle von Oberverwaltungsgericht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Oberverwaltungsgericht
Genitiv Singular des Oberverwaltungsgerichtes
Dativ Singular dem Oberverwaltungsgericht
Akkusativ Singular das Oberverwaltungsgericht

Die Deklination von Oberverwaltungsgerichte im Plural

Deklinationstabelle von Oberverwaltungsgericht für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Oberverwaltungsgerichte
Genitiv Plural der Oberverwaltungsgerichte
Dativ Plural den Oberverwaltungsgerichten
Akkusativ Plural die Oberverwaltungsgerichte

Welchen Kasus brauche ich eigentlich?

Alle Formen von Oberverwaltungsgericht kennst du nun schon einmal, aber weißt du auch, welchen Kasus du in einem bestimmten Satz benutzen solltest? Hier findest du eine kleine und hoffentlich hilfreiche Zusammenfassung über die vier deutschen Kasus:

Das Oberverwaltungsgericht: Wie funktioniert der Nominativ?

Der Nominativ funktioniert ganz einfach: Immer wenn du ein Wort im Nominativ brauchst – also immer wenn das Wort das Subjekt des Satzes ist –, benutzt du einfach die Grundform, also z. B. Oberverwaltungsgericht. Zumindest gilt das für alle Wörter im Singular. Sprichst du über mehrere Personen oder Dinge, benötigst du den Nominativ Plural (das Oberverwaltungsgericht -> die Oberverwaltungsgerichte). Dieser wird manchmal unregelmäßig gebildet. Am besten du lernst in also zum Wort dazu. Nach dem Subjekt eines Satzes fragst du mit „wer oder was”. Wichtig ist auch: Nicht immer steht das Subjekt am Satzanfang. Hier einige Beispiele:

1. Subjekt am Satzanfang: Das Oberverwaltungsgericht ist oft ...
2. Frage: Was heißt „das Oberverwaltungsgericht”? – „Das Oberverwaltungsgericht” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für das Oberverwaltungsgericht hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Des Oberverwaltungsgerichtes, der Oberverwaltungsgerichte: Was du über den Genitiv wissen solltest

Der Genitiv ist für Deutschlerner oft nicht so einfach. Aber mach dir keine Sorgen: Deutsche Muttersprachler haben genau dasselbe Problem. Auch sie machen bei dem Kasus häufig Fehler. Da ist es doch gut, dass man den Genitiv für das gesprochene Deutsch gar nicht so oft braucht. Oft kann man nämlich auch einfach von dem Oberverwaltungsgericht statt des Oberverwaltungsgerichtes benutzen. Das bedeutet auch: eine Sache gehört zu dem Oberverwaltungsgericht oder das Oberverwaltungsgericht ist der Besitzer von ... .
Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Hier findest du ein Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Oberverwaltungsgerichtes

Im Deutschen gibt es ein paar Präpositionen, nach denen man Oberverwaltungsgericht immer im Genitiv benutzt. Das sind zum Beispiel: angesichts des Oberverwaltungsgerichtes, statt des Oberverwaltungsgerichtes oder wegen des Oberverwaltungsgerichtes. Diese Präpositionen liest man eher in Texten. In der Alltagssprache sind sie selten.
 
Bestimmte Verben brauchen danach einen speziellen Fall für das Objekt. Verben, die ein Genitivobjekt brauchen, gibt es im Deutschen – sie sind aber selten. Benutzt werden sie manchmal in geschriebenen Texten. In der Alltagsgesprächen sind diese Verben aber nur selten zu hören. Deshalb machen auch Deutsche häufiger Fehler bei Genitivobjekten (meistens benutzen sie dann den Dativ). Hier sind ein paar Beispiele für Verben mit Genitivobjekt: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Dem Oberverwaltungsgericht, den Oberverwaltungsgerichten: Erklärungen zum Dativ

Der Dativ – also: dem Oberverwaltungsgericht –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Nach diesen Verben benutzt du im Deutschen ein indirektes Dativobjekt: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Auch im Zusammenhang mit bestimmten Präpositionen wird der Dativ im Deutschen benutzt, zum Beispiel: von dem Oberverwaltungsgericht, mit den Oberverwaltungsgerichten, bei dem Oberverwaltungsgericht.

Das Oberverwaltungsgericht, die Oberverwaltungsgerichte: So funktioniert der Akkusativ.

Für das direkte Objekt benutzt du den Akkusativ – das Oberverwaltungsgericht. Das direkte Objekt ist der Gegenstand des Tuns in einem Satz. Danach fragt man so: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Oberverwaltungsgericht.

Nach manchen Präpositionen brauchst du im Deutschen einen Akkusativ. Das sind zum Beispiel:

Ich interessiere mich für das Oberverwaltungsgericht.
Ich denke über das Oberverwaltungsgericht nach.

Es gibt noch mehr Präpositionen mit Akkusativ. Das sind zum Beispiel: durch, gegen, ohne. Am besten lernst du bei jeder Präposition immer auch den passenden Kasus.