Im Deutschen dekliniert man Patentanspruch so:
Die Deklination von Patentanspruch im Singular
Nominativ Singular | der Patentanspruch |
Genitiv Singular | des Patentanspruches |
Dativ Singular | dem Patentanspruch |
Akkusativ Singular | den Patentanspruch |
Die Deklination von Patentansprüche im Plural
Nominativ Plural | die Patentansprüche |
Genitiv Plural | der Patentansprüche |
Dativ Plural | den Patentansprüchen |
Akkusativ Plural | die Patentansprüche |
Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ
Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:Der Patentanspruch: Wann verwendet man den Nominativ?
Der Nominativ – oder auch „erster Fall” – hat dieselbe Form wie die Grundform des Nomens. Für den Nominativ Singular muss man also nichts deklinieren.Natürlich ist es aber wichtig für den Nominativ Plural – (die Patentansprüche) –, dass du die Pluralform des Nomens kennst. Diese Pluralformen sind im Deutschen nicht immer ganz einfach.
Wie man den Nominativ benutzt, finden die meisten Lerner eigentlich nicht schwer: Du brauchst ihn immer dann, wenn das Substantiv in den Satz als Subjekt benutzt wird. Oft ist das Subjekt das erste Wort im Satz. Das muss aber nicht so sein. Denn die deutsche Sprache hat einen sehr flexiblen Satzbau. Du fragst nach dem Subjekt im Satz mit den Wörtern wer oder was:
Was heißt „der Patentanspruch”? – „Der Patentanspruch” heißt ...
Hier ist ein Beispiel für einen Satz, in dem das Subjekt nicht am Anfang steht:Für den Patentanspruch hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.
Des Patentanspruches, der Patentansprüche: Erklärungen zum Genitiv
Der Genitiv ist für viele der schwerste Fall – übrigens auch für Menschen, deren Muttersprache Deutsch ist. Deshalb ist es gut, dass man den Kasus für die gesprochene Sprache nur sehr selten braucht. Statt des Patentanspruches kann man nämlich auch einfach von dem Patentanspruch sagen. Das heißt auch: etwas gehört zu dem Patentanspruch. Für die Schriftsprache ist diese Form aber nicht so gut! Die Funktion des Genitivs ist, zu zeigen, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Patentanspruches
Bestimmte Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen einen Genitiv als Objekt. Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht wenn sie miteinander sprechen.
Dem Patentanspruch, den Patentansprüchen: Erklärungen zum Dativ
Der Dativ – also: dem Patentanspruch –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Weißt du, für welche Wörter im Deutschen ein Objekt im Dativ benutzt wird? Einige Beispiele liest du hier: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von dem Patentanspruch, mit den Patentansprüchen, bei dem Patentanspruch.
Den Patentanspruch, die Patentansprüche: Wann benutzt du den Akkusativ?
Im Akkusativ – den Patentanspruch – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere den Patentanspruch.
Der Akkusativ wird zusätzlich nach verschiedenen Präpositionen benutzt:
Ich interessiere mich für den Patentanspruch.
Ich denke über den Patentanspruch nach.