Wie dekliniert man Petitionsrecht?

Lies hier die Deklination von Petitionsrecht nach. In den beiden Tabellen unten findest du die Formen im Singular und Plural:

Die Deklination von Petitionsrecht im Singular

Deklinationstabelle von Petitionsrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Petitionsrecht
Genitiv Singular des Petitionsrechtes
Dativ Singular dem Petitionsrecht
Akkusativ Singular das Petitionsrecht

Die Deklination von Petitionsrechte im Plural

Deklinationstabelle von Petitionsrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Petitionsrechte
Genitiv Plural der Petitionsrechte
Dativ Plural den Petitionsrechten
Akkusativ Plural die Petitionsrechte

Welcher Kasus ist richtig?

Du kennst nun die Formen von Petitionsrecht im Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Das ist aber natürlich noch nicht die Antwort auf die Frage: Welche Form muss ich in einem konkreten Satz benutzen? Das versuchen wir dir in dem folgenden Text zu erklären. Bitte beachte: Alle Details dieser Grammatik können wir dir hier nicht zeigen. Wir haben aber ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.

Den Nominativ richtig benutzen: Das Petitionsrecht, die Petitionsrechte

Für den Nominativ benutzt man die Grundform des Substantivs – die Form macht also eigentlich keine Probleme. Der Nominativ Plural ist jedoch nicht immer ganz einfach zu bilden. Es gibt im Deutschen nämlich viele unregelmäßige Pluralformen und auch Regeln, nach denen sich beim Plural z. B. ein Vokal im Wort ändert (die Bank => die Bänke). Diese Regeln und Spezialfälle muss man einfach lernen.
Egal ob im Singular oder im Plural: Im Nominativ steht ein Wort immer, wenn es das Subjekt des Satzes ist. Gefragt wird nach diesem Subjekt mit den Fragewörtern wer oder was:

Was heißt „das Petitionsrecht”? – „Das Petitionsrecht” heißt ...


Des Petitionsrechtes, der Petitionsrechte: Der Genitiv erklärt

Der Genitiv ist meistens der letzte Kasus, den Deutschlerner kennenlernen. Man kann die Sprache nämlich auch ganz gut ohne ihn sprechen. Denn es gibt auch Muttersprachler, die den Genitiv im gesprochenen Deutsch fast nie verwenden. Du brauchst den Fall eigentlich, um zu sagen, zu was eine Sache gehört oder wer ihr Besitzer / ihre Besitzerin ist. In der gesprochenen Sprache funktioniert das aber auch super ohne Genitiv: nämlich wenn man einfach von dem Petitionsrecht und nicht des Petitionsrechtes sagt.
Natürlich ist der Genitiv nicht ganz nutzlos. In der Schriftsprache solltest du lieber den Genitiv als die alternativen Dativ-Konstruktionen benutzen. Und natürlich klingt auch dein gesprochenes Deutsch gleich sehr viel besser, wenn du die richtigen Genitive benutzt.
Man fragt nach einem Wort im Genitiv mit dem Fragewort wessen. Das klingt dann zum Beispiel so:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Petitionsrechtes

Es gibt außerdem einige Präpositionen, nach denen man Petitionsrecht im Genitiv benutzt, zum Beispiel angesichts des Petitionsrechtes, statt des Petitionsrechtes oder wegen des Petitionsrechtes. Diese Präpositionen liest man eher im geschriebenen Deutsch. In der gesprochenen Sprache sind sie seltener.
 
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.

Dem Petitionsrecht, den Petitionsrechten: Erklärung zum Dativ

Der Dativ – also: dem Petitionsrecht –, zeigt an, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Kasus fragst du mit den Wörtchen wem oder was. Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …
 
Nach manchen Präpositionen steht der Dativ, z. B.: von dem Petitionsrecht, mit den Petitionsrechten, bei dem Petitionsrecht.

Das Petitionsrecht, die Petitionsrechte: So funktioniert der Akkusativ

Den Akkusativ – das Petitionsrecht – benutzt du im Deutschen für das direkte Objekt, den Gegenstand des Tuns. Danach fragt man mit der Frage: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Petitionsrecht.

Der Akkusativ wird auch nach bestimmten Präpositionen verwendet:

Ich interessiere mich für das Petitionsrecht.
Ich denke über das Petitionsrecht nach.

Das sind nicht die einzigen Präpositionen mit Akkusativ, aber ein paar Beispiele sind: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.