Wie dekliniert man Pfändungsbeschluss?

Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Pfändungsbeschluss.

Die Deklination von Pfändungsbeschluss im Singular

Deklinationstabelle von Pfändungsbeschluss für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular der Pfändungsbeschluss
Genitiv Singular des Pfändungsbeschlusses
Dativ Singular dem Pfändungsbeschluss
Akkusativ Singular den Pfändungsbeschluss

Die Deklination von Pfändungsbeschlüsse im Plural

Deklinationstabelle von Pfändungsbeschluss für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Pfändungsbeschlüsse
Genitiv Plural der Pfändungsbeschlüsse
Dativ Plural den Pfändungsbeschlüssen
Akkusativ Plural die Pfändungsbeschlüsse

Die Kasus im Deutschen

Du kennst nun bereits alle Formen von Pfändungsbeschluss. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.

Der Pfändungsbeschluss: Was ist der Nominativ?

Den Nominativ eines Wortes lernt man meistens als Erstes kennen: Er ist die Grundform. Der Nominativ Plural – hier die Pfändungsbeschlüsse – macht oft ein bisschen mehr Probleme als der Singular – denn für viele Pluralformen gibt es im Deutschen Spezialregeln.
Wenn ein Nomen das Subjekt des Satzes ist, brauchst du immer den Nominativ des Wortes. Nach diesem Subjekt – und also auch nach Wörtern im Nominativ – fragt man mit wer oder was. Man kann also zum Beispiel sagen:

Was heißt „der Pfändungsbeschluss”? – „Der Pfändungsbeschluss” heißt ...


Des Pfändungsbeschlusses, der Pfändungsbeschlüsse: Wann benutzt du den Genitiv?

Mit dem Genitiv haben auch Deutsche öfter Probleme. Das Gute ist: Im gesprochenen Deutsch braucht man ihn gar nicht so oft. In vielen Situationen kann man nämlich auch einfach von dem Pfändungsbeschluss statt des Pfändungsbeschlusses sagen, um zu zeigen: etwas gehört zu dem Pfändungsbeschluss. Das ist nämlich die Funktion des Genitivs:
Er zeigt, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Pfändungsbeschlusses

Nach ein paar Präpositionen benutzt du Pfändungsbeschluss im Genitiv, zum Beispiel angesichts des Pfändungsbeschlusses, statt des Pfändungsbeschlusses oder wegen des Pfändungsbeschlusses. Diese Präpositionen findest du eher in der Schriftsprache als im gesprochenen Deutsch oder der Alltagssprache.
 
Manche Verben brauchen ein Objekt in einem speziellen Fall. Verben, nach denen ein Objekt im Genitiv steht, sind im Deutschen aber selten. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten benutzt und sind in Alltagsgesprächen nur selten zu hören. Deswegen machen bei diesen Genitivobjekten auch Deutsche öfter Fehler. Beispiele für Verben mit Genitivobjekt sind: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Dem Pfändungsbeschluss, den Pfändungsbeschlüssen: Wann benutzt man den Dativ?

Deutsche benutzen den Dativ, wenn sie sagen wollen, wer Adressat/Empfänger oder Ziel von einer Sache/Aktion ist. Dazu gehört die Frage: wem oder was . Nach diesen Wörtern steht im Deutschen als indirektes Objekt der Dativ: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von dem Pfändungsbeschluss, mit den Pfändungsbeschlüssen, bei dem Pfändungsbeschluss.

Den Pfändungsbeschluss, die Pfändungsbeschlüsse: Wann braucht man den Akkusativ?

Der Akkusativ – den Pfändungsbeschluss – ist der Fall, den man für das direkte Objekt benutzt, also für den Gegenstand des Tuns. Nach Objekten im Akkusativ fragt man mit den Fragewörtern wen oder was.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere den Pfändungsbeschluss.

Man benutzt den Akkusativ außerdem nach einigen Präpositionen:

Ich interessiere mich für den Pfändungsbeschluss.
Ich denke über den Pfändungsbeschluss nach.

Andere Präpositionen, die den Akkusativ brauchen, sind: gegen, ohne, durch.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.