Wie dekliniert man Pflichtverteidiger?

Lies hier die Deklination von Pflichtverteidiger nach. In den beiden Tabellen unten findest du die Formen im Singular und Plural:

Die Deklination von Pflichtverteidiger im Singular

Deklinationstabelle von Pflichtverteidiger für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular der Pflichtverteidiger
Genitiv Singular des Pflichtverteidigers
Dativ Singular dem Pflichtverteidiger
Akkusativ Singular den Pflichtverteidiger

Die Deklination von Pflichtverteidiger im Plural

Deklinationstabelle von Pflichtverteidiger für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Pflichtverteidiger
Genitiv Plural der Pflichtverteidiger
Dativ Plural den Pflichtverteidigern
Akkusativ Plural die Pflichtverteidiger

Welcher Kasus ist richtig?

Du kennst nun die Formen von Pflichtverteidiger im Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Das ist aber natürlich noch nicht die Antwort auf die Frage: Welche Form muss ich in einem konkreten Satz benutzen? Das versuchen wir dir in dem folgenden Text zu erklären. Bitte beachte: Alle Details dieser Grammatik können wir dir hier nicht zeigen. Wir haben aber ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.

Der Pflichtverteidiger, die Pflichtverteidiger: Nominativ Singular und Plural

Der Nominativ Singular heißt bei unserem Beispiel Pflichtverteidiger; er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural ist Pflichtverteidiger. Den Plural musst du im Deutschen oft zusammen mit dem Wort lernen, denn es gibt viele spezielle Pluralformen.
Aber wann benutzt man den Nominativ? Immer wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man nach dem Wort mit den Fragewörtern wer oder was. Das Subjekt muss übrigens nicht am Anfang des Satzes stehen. Die deutsche Sprache ist ziemlich flexibel. Hier haben wir ein paar Beispiele für dich:

1. Subjekt am Satzanfang: Der Pflichtverteidiger ist oft ...
2. Frage: Was heißt „der Pflichtverteidiger”? – „Der Pflichtverteidiger” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für den Pflichtverteidiger hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Des Pflichtverteidigers, der Pflichtverteidiger: Der Genitiv im Deutschen

„Das ist meins!” ist für Kinder oft einer der wichtigsten Sätze. Das ist die Funktion des Genitivs: Er zeigt, wem etwas gehört oder auch wozu eine Sache gehört. Auch wenn der Genitiv deshalb für Kinder eigentlich der wichtigste Fall ist, brauchen sie oft am längsten, um ihn korrekt zu benutzen. Auch erwachsene Muttersprachler machen bei ihm oft Fehler. Deshalb musst du dich als Deutschlerner auch nicht ärgern, wenn du Probleme mit dem Genitiv hast. In der gesprochenen Sprache ist er sowieso nicht so wichtig. Denn dann benutzt man oft eher von dem Pflichtverteidiger als des Pflichtverteidigers.
Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Du sagst also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Pflichtverteidigers

Es gibt außerdem einige Präpositionen, nach denen man Pflichtverteidiger im Genitiv benutzt, zum Beispiel angesichts des Pflichtverteidigers, statt des Pflichtverteidigers oder wegen des Pflichtverteidigers. Diese Präpositionen liest man eher im geschriebenen Deutsch. In der gesprochenen Sprache sind sie seltener.
 
Im Deutschen gibt es bestimmte Verben, nach denen du den Genitiv benutzen solltest. Das sind zum Beispiel: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben hört man im Deutschen aber nicht oft in der Alltagssprache. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten verwendet.

Dem Pflichtverteidiger, den Pflichtverteidigern: Erklärungen zum Dativ

Der Dativ – also: dem Pflichtverteidiger –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Der Dativ ist das indirekte Objekt bei vielen Verben, zum Beispiel nach diesen: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …
 
Nach manchen Präpositionen steht der Dativ, z. B.: von dem Pflichtverteidiger, mit den Pflichtverteidigern, bei dem Pflichtverteidiger.

Den Pflichtverteidiger, die Pflichtverteidiger: So funktioniert der Akkusativ

Den Akkusativ – den Pflichtverteidiger – benutzt du im Deutschen für das direkte Objekt, den Gegenstand des Tuns. Danach fragt man mit der Frage: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere den Pflichtverteidiger.

Manche Präpositionen werden immer mit dem Akkusativ benutzt. Hier ist ein Beispiel:

Ich interessiere mich für den Pflichtverteidiger.
Ich denke über den Pflichtverteidiger nach.

Es gibt natürlich noch viele andere Präpositionen, die den Akkusativ brauchen. Ein paar sind: gegen, ohne, durch.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.