Wie dekliniert man Postgesetz?

Hier findest du eine Übersicht über die Deklination des Nomens Postgesetz mit allen vier Kasus, im Singular und Plural.

Die Deklination von Postgesetz im Singular

Deklinationstabelle von Postgesetz für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Postgesetz
Genitiv Singular des Postgesetzes
Dativ Singular dem Postgesetz
Akkusativ Singular das Postgesetz

Die Deklination von Postgesetze im Plural

Deklinationstabelle von Postgesetz für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Postgesetze
Genitiv Plural der Postgesetze
Dativ Plural den Postgesetzen
Akkusativ Plural die Postgesetze

Wann benutze ich den Nominativ/Genitiv/… ?

Nur weil du jetzt alle Formen von Postgesetz kennst, heißt das natürlich nicht, dass du unbedingt weißt, welchen Kasus du in einem spezifischen Satz eigentlich benutzen solltest. Deshalb findest du hier noch eine kleine Zusammenfassung über die vier Kasus im Deutschen.

Den Nominativ richtig benutzen: Das Postgesetz, die Postgesetze

Für den Nominativ benutzt man die Grundform des Substantivs – die Form macht also eigentlich keine Probleme. Der Nominativ Plural ist jedoch nicht immer ganz einfach zu bilden. Es gibt im Deutschen nämlich viele unregelmäßige Pluralformen und auch Regeln, nach denen sich beim Plural z. B. ein Vokal im Wort ändert (die Bank => die Bänke). Diese Regeln und Spezialfälle muss man einfach lernen.
Egal ob im Singular oder im Plural: Im Nominativ steht ein Wort immer, wenn es das Subjekt des Satzes ist. Gefragt wird nach diesem Subjekt mit den Fragewörtern wer oder was:

Was heißt „das Postgesetz”? – „Das Postgesetz” heißt ...


Des Postgesetzes, der Postgesetze:

Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von dem Postgesetz und eben nicht die Genitivform des Postgesetzes. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut.
Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Postgesetzes

Nach manchen Präpositionen verwendet man Postgesetz im Genitiv, zum Beispiel angesichts des Postgesetzes, statt des Postgesetzes oder wegen des Postgesetzes. Diese Präpositionen findest du in der Schriftsprache, aber nur seltener in gesprochenem Deutsch.
 
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.

Dem Postgesetz, den Postgesetzen: Erklärungen zum Dativ

Der Dativ – also: dem Postgesetz –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …
 
Der Dativ wird außerdem zusammen mit einigen Präpositionen benutzt, z. B.: von dem Postgesetz, mit den Postgesetzen, bei dem Postgesetz.

Das Postgesetz, die Postgesetze: Wann benutzt du den Akkusativ?

Im Akkusativ – das Postgesetz – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Postgesetz.


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