Wie funktioniert die Deklination von Privatklage? Hier findest du alle Formen im Singular sowie im Plural:
Die Deklination von Privatklage im Singular
Nominativ Singular | die Privatklage |
Genitiv Singular | der Privatklage |
Dativ Singular | der Privatklage |
Akkusativ Singular | die Privatklage |
Die Deklination von Privatklagen im Plural
Nominativ Plural | die Privatklagen |
Genitiv Plural | der Privatklagen |
Dativ Plural | den Privatklagen |
Akkusativ Plural | die Privatklagen |
Wann benutzt man welchen Kasus?
Nun kennst du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Privatklage. Aber wann brauchst du eigentlich welchen dieser Kasus? Hier findest du eine kurze Grammatikerklärung – natürlich nicht mit allen Details! – über die deutschen Kasus.Den Nominativ richtig benutzen: Die Privatklage, die Privatklagen
Für den Nominativ benutzt man die Grundform des Substantivs – die Form macht also eigentlich keine Probleme. Der Nominativ Plural ist jedoch nicht immer ganz einfach zu bilden. Es gibt im Deutschen nämlich viele unregelmäßige Pluralformen und auch Regeln, nach denen sich beim Plural z. B. ein Vokal im Wort ändert (die Bank => die Bänke). Diese Regeln und Spezialfälle muss man einfach lernen.Egal ob im Singular oder im Plural: Im Nominativ steht ein Wort immer, wenn es das Subjekt des Satzes ist. Gefragt wird nach diesem Subjekt mit den Fragewörtern wer oder was:
Was heißt „die Privatklage”? – „Die Privatklage” heißt ...
Der Privatklage, der Privatklagen: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.
Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von der Privatklage und nicht der Privatklage sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden. Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Privatklage
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Der Privatklage, den Privatklagen: Erklärungen zum Dativ
Der Dativ – also: der Privatklage –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Den Dativ benutzt man auch bei ein paar Präpositionen, z. B.: von der Privatklage, mit den Privatklagen, bei der Privatklage.
Die Privatklage, die Privatklagen: Wie wird der Akkusativ benutzt?
Der Akkusativ – die Privatklage – ist der Kasus, den man für das direkte Objekt verwendet, also für den Gegenstand des Tuns. Mit der Frage wen oder was? kann man nach Objekten im Akkusativ fragen.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Privatklage.
Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:
Ich interessiere mich für die Privatklage.
Ich denke über die Privatklage nach.