Wie dekliniert man Privatrecht?

Lerne hier, wie man das Nomen Privatrecht dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.

Die Deklination von Privatrecht

Deklinationstabelle von Privatrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Privatrecht
Genitiv Singular des Privatrechts
Dativ Singular dem Privatrecht
Akkusativ Singular das Privatrecht

Welchen Kasus brauche ich eigentlich?

Alle Formen von Privatrecht kennst du nun schon einmal, aber weißt du auch, welchen Kasus du in einem bestimmten Satz benutzen solltest? Hier findest du eine kleine und hoffentlich hilfreiche Zusammenfassung über die vier deutschen Kasus:

Das Privatrecht: Wann ist der Nominativ richtig?

Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Privatrecht benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:

Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Privatrecht ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „das Privatrecht” im Deutschen? (Antwort): „Das Privatrecht” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Privatrecht hat sich Frau Müller schon immer interessiert.


Des Privatrechts: Wann benutzt du den Genitiv?

Mit dem Genitiv haben auch Deutsche öfter Probleme. Das Gute ist: Im gesprochenen Deutsch braucht man ihn gar nicht so oft. In vielen Situationen kann man nämlich auch einfach von dem Privatrecht statt des Privatrechts sagen, um zu zeigen: etwas gehört zu dem Privatrecht. Das ist nämlich die Funktion des Genitivs:
Er zeigt, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Privatrechts

Im Deutschen gibt es ein paar Präpositionen, nach denen man Privatrecht immer im Genitiv benutzt. Das sind zum Beispiel: angesichts des Privatrechts, statt des Privatrechts oder wegen des Privatrechts. Diese Präpositionen liest man eher in Texten. In der Alltagssprache sind sie selten.
 
Der Genitiv wird auch nach manchen besonderen Verben benutzt. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Es gibt aber nur wenige Verben, bei denen das Objekt im Genitiv steht. Und: Man liest diese Verben zwar im geschriebenen Deutsch, du wirst sie aber nur selten hören, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.

Dem Privatrecht: Die Funktion des Dativs

Mit dem Dativ – also: dem Privatrecht –, zeigst du, was das Ziel oder wer der Adressat/Empfänger von einer Handlung ist. Danach fragst du mit den Fragewörtern wem oder was. Hier findest du einige Verben, nach denen oft ein Dativobjekt benutzt wird: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Privatrecht, mit dem Privatrecht, bei dem Privatrecht.

Das Privatrecht: So funktioniert der Akkusativ

Den Akkusativ – das Privatrecht – benutzt du im Deutschen für das direkte Objekt, den Gegenstand des Tuns. Danach fragt man mit der Frage: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Privatrecht.

Man benutzt den Akkusativ außerdem nach einigen Präpositionen:

Ich interessiere mich für das Privatrecht.
Ich denke über das Privatrecht nach.

Andere Präpositionen, die den Akkusativ brauchen, sind: gegen, ohne, durch.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.