Im Deutschen dekliniert man Rechthaber so:
Die Deklination von Rechthaber im Singular
Nominativ Singular | der Rechthaber |
Genitiv Singular | des Rechthabers |
Dativ Singular | dem Rechthaber |
Akkusativ Singular | den Rechthaber |
Die Deklination von Rechthaber im Plural
Nominativ Plural | die Rechthaber |
Genitiv Plural | der Rechthaber |
Dativ Plural | den Rechthabern |
Akkusativ Plural | die Rechthaber |
Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ
Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:Der Rechthaber: Was ist der Nominativ?
Den Nominativ eines Wortes lernt man meistens als Erstes kennen: Er ist die Grundform. Der Nominativ Plural – hier die Rechthaber – macht oft ein bisschen mehr Probleme als der Singular – denn für viele Pluralformen gibt es im Deutschen Spezialregeln.Wenn ein Nomen das Subjekt des Satzes ist, brauchst du immer den Nominativ des Wortes. Nach diesem Subjekt – und also auch nach Wörtern im Nominativ – fragt man mit wer oder was. Man kann also zum Beispiel sagen:
Was heißt „der Rechthaber”? – „Der Rechthaber” heißt ...
Des Rechthabers, der Rechthaber: Wie funktioniert der Genitiv?
Der Genitiv macht häufig die meisten Probleme – übrigens nicht nur Deutschlernern, sondern auch deutschen Muttersprachlern. Da ist es gut, dass man diesen Kasus im gesprochenen Deutsch nur selten braucht. Denn es funktioniert in vielen Fällen auch sehr gut ohne ihn: Oft kann man nämlich von dem Rechthaber statt des Rechthabers sagen. Auch das bedeutet: etwas gehört zu dem Rechthaber. Denn der Genitiv wird benutzt, um zu zeigen, wer der Besitzer von einer Sache ist oder wozu sie gehört. Das Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Rechthabers
Manche Verben brauchen ein Objekt in einem speziellen Fall. Verben, nach denen ein Objekt im Genitiv steht, sind im Deutschen aber selten. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten benutzt und sind in Alltagsgesprächen nur selten zu hören. Deswegen machen bei diesen Genitivobjekten auch Deutsche öfter Fehler. Beispiele für Verben mit Genitivobjekt sind: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).
Dem Rechthaber, den Rechthabern: Erklärung zum Dativ
Der Dativ – also: dem Rechthaber –, zeigt an, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Kasus fragst du mit den Wörtchen wem oder was. Nach diesen Wörtern steht im Deutschen als indirektes Objekt der Dativ: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von dem Rechthaber, mit den Rechthabern, bei dem Rechthaber.
Den Rechthaber, die Rechthaber: Wann benutzt du den Akkusativ?
Im Akkusativ – den Rechthaber – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere den Rechthaber.
Bestimmte Präpositionen brauchen immer einen Akkusativ. Zum Beispiel:
Ich interessiere mich für den Rechthaber.
Ich denke über den Rechthaber nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.