Wie dekliniert man Rechthaberei in allen vier Kasus? Im Singular und Plural? Das kannst du hier nachlesen.
Die Deklination von Rechthaberei im Singular
Nominativ Singular | die Rechthaberei |
Genitiv Singular | der Rechthaberei |
Dativ Singular | der Rechthaberei |
Akkusativ Singular | die Rechthaberei |
Die Deklination von Rechthabereien im Plural
Nominativ Plural | die Rechthabereien |
Genitiv Plural | der Rechthabereien |
Dativ Plural | den Rechthabereien |
Akkusativ Plural | die Rechthabereien |
Den richtigen Kasus finden
Du weißt also jetzt, wie der Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Rechthaberei richtig heißen. Das erklärt natürlich noch nicht: Wann benutzt man überhaupt den Nominativ, wann den Genitiv usw.? Das ist natürlich eine der schwierigeren Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine Antwort mit allen Details geben. Wir hoffen trotzdem, dass diese Zusammenfassung dir hilft.Die Rechthaberei: Den Nominativ richtig benutzen
Der Nominativ heißt oft auch „erster Fall”. Dieser erste Fall hat die gleiche Form wie die Grundform des Nomens. Hier muss der Sprecher also nicht deklinieren.Das Wort verändert seine Form aber natürlich, wenn du statt des Nominativs im Singular den Nominativ Plural brauchst: die Rechthaberei => die Rechthabereien. Viele Pluralformen im Deutschen werden regelmäßig gebildet. Es gibt aber auch eine Menge Ausnahmen, die du einfach lernen musst.
Aber wann benutzt du jetzt den Nominativ? Die Antwort: Wenn das Nomen das Subjekt im Satz ist. Oft findet man das Subjekt ganz am Anfang, also zum Beispiel:
Die Rechthaberei ist oft ...
Für die Rechthaberei hat sich Thorsten schon immer interessiert.
Nach dem Subjekt eines Satzes fragt man mit wer oder was:Was heißt „die Rechthaberei”? – „Die Rechthaberei” heißt ...
Der Rechthaberei, der Rechthabereien: So benutzt du den Genitiv.
Den Genitiv finden Deutschlerner oft nicht ganz einfach. Die gute Nachricht: Deutsche Muttersprachler auch nicht. Sie machen bei diesem Kasus auch öfter Fehler. Zum Glück braucht man den Genitiv im gesprochenen Deutsch nur selten. Denn oft kannst du auch einfach von der Rechthaberei statt der Rechthaberei sagen. Auch das heißt: etwas gehört zu der Rechthaberei. Der Genitiv hat die Funktion, zu zeigen, wozu eine Sache gehört oder wer der Besitzer ist. Das Fragewort ist wessen. Hier ist ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechthaberei
Der Genitiv wird auch nach manchen besonderen Verben benutzt. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Es gibt aber nur wenige Verben, bei denen das Objekt im Genitiv steht. Und: Man liest diese Verben zwar im geschriebenen Deutsch, du wirst sie aber nur selten hören, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Der Rechthaberei, den Rechthabereien: So funktioniert der Dativ.
Man benutzt den Dativ – also beispielsweise: der Rechthaberei –, um zu zeigen, wer Empfänger/Adressat oder Ziel ist, wenn man über eine Aktion spricht. Das Fragewörter sind wem oder was. Hier findest du einige Verben, nach denen oft ein Dativobjekt benutzt wird: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Es gibt ein paar Präpositionen, nach denen man im Deutschen den Dativ benutzt: von der Rechthaberei, mit den Rechthabereien, bei der Rechthaberei.
Die Rechthaberei, die Rechthabereien: Wann benutzt du den Akkusativ?
Im Akkusativ – die Rechthaberei – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Rechthaberei.
Du benutzt den Akkusativ außerdem mit verschiedenen Präpositionen:
Ich interessiere mich für die Rechthaberei.
Ich denke über die Rechthaberei nach.