Wie dekliniert man Rechtler?

Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Rechtler.

Die Deklination von Rechtler im Singular

Deklinationstabelle von Rechtler für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular der Rechtler
Genitiv Singular des Rechtlers
Dativ Singular dem Rechtler
Akkusativ Singular den Rechtler

Die Deklination von Rechtler im Plural

Deklinationstabelle von Rechtler für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechtler
Genitiv Plural der Rechtler
Dativ Plural den Rechtlern
Akkusativ Plural die Rechtler

Die Kasus im Deutschen

Du kennst nun bereits alle Formen von Rechtler. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.

Der Rechtler: Den Nominativ richtig benutzen

Der Nominativ heißt oft auch „erster Fall”. Dieser erste Fall hat die gleiche Form wie die Grundform des Nomens. Hier muss der Sprecher also nicht deklinieren.
Das Wort verändert seine Form aber natürlich, wenn du statt des Nominativs im Singular den Nominativ Plural brauchst: der Rechtler => die Rechtler. Viele Pluralformen im Deutschen werden regelmäßig gebildet. Es gibt aber auch eine Menge Ausnahmen, die du einfach lernen musst.
Aber wann benutzt du jetzt den Nominativ? Die Antwort: Wenn das Nomen das Subjekt im Satz ist. Oft findet man das Subjekt ganz am Anfang, also zum Beispiel:

Der Rechtler ist oft ...

Deutscher Satzbau ist aber sehr flexibel. Deshalb kann das Subjekt auch an anderen Positionen stehen. Zum Beispiel hier:

Für den Rechtler hat sich Thorsten schon immer interessiert.

Nach dem Subjekt eines Satzes fragt man mit wer oder was:

Was heißt „der Rechtler”? – „Der Rechtler” heißt ...


Des Rechtlers, der Rechtler: Der Genitiv erklärt

Der Genitiv ist meistens der letzte Kasus, den Deutschlerner kennenlernen. Man kann die Sprache nämlich auch ganz gut ohne ihn sprechen. Denn es gibt auch Muttersprachler, die den Genitiv im gesprochenen Deutsch fast nie verwenden. Du brauchst den Fall eigentlich, um zu sagen, zu was eine Sache gehört oder wer ihr Besitzer / ihre Besitzerin ist. In der gesprochenen Sprache funktioniert das aber auch super ohne Genitiv: nämlich wenn man einfach von dem Rechtler und nicht des Rechtlers sagt.
Natürlich ist der Genitiv nicht ganz nutzlos. In der Schriftsprache solltest du lieber den Genitiv als die alternativen Dativ-Konstruktionen benutzen. Und natürlich klingt auch dein gesprochenes Deutsch gleich sehr viel besser, wenn du die richtigen Genitive benutzt.
Man fragt nach einem Wort im Genitiv mit dem Fragewort wessen. Das klingt dann zum Beispiel so:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Rechtlers

Nach ein paar Präpositionen benutzt du Rechtler im Genitiv, zum Beispiel angesichts des Rechtlers, statt des Rechtlers oder wegen des Rechtlers. Diese Präpositionen findest du eher in der Schriftsprache als im gesprochenen Deutsch oder der Alltagssprache.
 
Der Genitiv wird auch nach manchen besonderen Verben benutzt. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Es gibt aber nur wenige Verben, bei denen das Objekt im Genitiv steht. Und: Man liest diese Verben zwar im geschriebenen Deutsch, du wirst sie aber nur selten hören, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.

Dem Rechtler, den Rechtlern: Erklärungen zum Dativ

Der Dativ – also: dem Rechtler –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Hier findest du einige Verben, nach denen oft ein Dativobjekt benutzt wird: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …
 
Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von dem Rechtler, mit den Rechtlern, bei dem Rechtler.

Den Rechtler, die Rechtler: Erklärungen zum Akkusativ

Der Akkusativ – den Rechtler – ist die Form für das direkte Objekt, also den Gegenstand des Tuns. Man fragt nach Objekten im Akkusativ mit den Fragewörtern wen oder was.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere den Rechtler.

Der Akkusativ wird auch nach bestimmten Präpositionen verwendet:

Ich interessiere mich für den Rechtler.
Ich denke über den Rechtler nach.

Das sind nicht die einzigen Präpositionen mit Akkusativ, aber ein paar Beispiele sind: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.