Wie dekliniert man Rechtsangelegenheit?

Im Deutschen dekliniert man Rechtsangelegenheit so:

Die Deklination von Rechtsangelegenheit im Singular

Deklinationstabelle von Rechtsangelegenheit für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Rechtsangelegenheit
Genitiv Singular der Rechtsangelegenheit
Dativ Singular der Rechtsangelegenheit
Akkusativ Singular die Rechtsangelegenheit

Die Deklination von Rechtsangelegenheiten im Plural

Deklinationstabelle von Rechtsangelegenheit für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechtsangelegenheiten
Genitiv Plural der Rechtsangelegenheiten
Dativ Plural den Rechtsangelegenheiten
Akkusativ Plural die Rechtsangelegenheiten

Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ

Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:

Die Rechtsangelegenheit: Wann verwendet man den Nominativ?

Der Nominativ – oder auch „erster Fall” – hat dieselbe Form wie die Grundform des Nomens. Für den Nominativ Singular muss man also nichts deklinieren.
Natürlich ist es aber wichtig für den Nominativ Plural – (die Rechtsangelegenheiten) –, dass du die Pluralform des Nomens kennst. Diese Pluralformen sind im Deutschen nicht immer ganz einfach.
Wie man den Nominativ benutzt, finden die meisten Lerner eigentlich nicht schwer: Du brauchst ihn immer dann, wenn das Substantiv in den Satz als Subjekt benutzt wird. Oft ist das Subjekt das erste Wort im Satz. Das muss aber nicht so sein. Denn die deutsche Sprache hat einen sehr flexiblen Satzbau.
Du fragst nach dem Subjekt im Satz mit den Wörtern wer oder was:

Was heißt „die Rechtsangelegenheit”? – „Die Rechtsangelegenheit” heißt ...

Hier ist ein Beispiel für einen Satz, in dem das Subjekt nicht am Anfang steht:

Für die Rechtsangelegenheit hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.


Der Rechtsangelegenheit, der Rechtsangelegenheiten: Der Genitiv im Deutschen

„Das ist meins!” ist für Kinder oft einer der wichtigsten Sätze. Das ist die Funktion des Genitivs: Er zeigt, wem etwas gehört oder auch wozu eine Sache gehört. Auch wenn der Genitiv deshalb für Kinder eigentlich der wichtigste Fall ist, brauchen sie oft am längsten, um ihn korrekt zu benutzen. Auch erwachsene Muttersprachler machen bei ihm oft Fehler. Deshalb musst du dich als Deutschlerner auch nicht ärgern, wenn du Probleme mit dem Genitiv hast. In der gesprochenen Sprache ist er sowieso nicht so wichtig. Denn dann benutzt man oft eher von der Rechtsangelegenheit als der Rechtsangelegenheit.
Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Du sagst also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtsangelegenheit

Den Genitiv braucht man auch für manche Präpositionen. Nach diesen benutzt du Rechtsangelegenheit immer im Genitiv. Diese Präpositionen sind zum Beispiel: angesichts der Rechtsangelegenheit, statt der Rechtsangelegenheit oder wegen der Rechtsangelegenheit.
Wenn Deutsche sprechen wirst du diese Formen nicht so oft hören (dann verwenden Deutsche sie übrigens auch manchmal falsch mit Dativ). Die Präpositionen mit Genitiv sind für die Schriftsprache wichtiger als für die gesprochene Sprache.
 
Bestimmte Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen einen Genitiv als Objekt. Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht wenn sie miteinander sprechen.

Der Rechtsangelegenheit, den Rechtsangelegenheiten: Wann benutzt du den Dativ?

Man benutzt den Dativ, um zu zeigen, wer der Adressat/Empfänger oder das Ziel von etwas ist. Die passende Frage ist wem oder was. Weißt du, für welche Wörter im Deutschen ein Objekt im Dativ benutzt wird? Einige Beispiele liest du hier: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …
 
Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von der Rechtsangelegenheit, mit den Rechtsangelegenheiten, bei der Rechtsangelegenheit.

Die Rechtsangelegenheit, die Rechtsangelegenheiten: Wann benutzt du den Akkusativ?

Im Akkusativ – die Rechtsangelegenheit – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Rechtsangelegenheit.

Manche Präpositionen werden immer mit dem Akkusativ benutzt. Hier ist ein Beispiel:

Ich interessiere mich für die Rechtsangelegenheit.
Ich denke über die Rechtsangelegenheit nach.

Es gibt natürlich noch viele andere Präpositionen, die den Akkusativ brauchen. Ein paar sind: gegen, ohne, durch.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.