Hier findest du eine Übersicht über die Deklination des Nomens Rechtsanspruch mit allen vier Kasus, im Singular und Plural.
Die Deklination von Rechtsanspruch im Singular
Nominativ Singular | der Rechtsanspruch |
Genitiv Singular | des Rechtsanspruchs |
Dativ Singular | dem Rechtsanspruch |
Akkusativ Singular | den Rechtsanspruch |
Die Deklination von Rechtsansprüche im Plural
Nominativ Plural | die Rechtsansprüche |
Genitiv Plural | der Rechtsansprüche |
Dativ Plural | den Rechtsansprüchen |
Akkusativ Plural | die Rechtsansprüche |
Wann benutze ich den Nominativ/Genitiv/… ?
Nur weil du jetzt alle Formen von Rechtsanspruch kennst, heißt das natürlich nicht, dass du unbedingt weißt, welchen Kasus du in einem spezifischen Satz eigentlich benutzen solltest. Deshalb findest du hier noch eine kleine Zusammenfassung über die vier Kasus im Deutschen.Den Nominativ richtig benutzen: Der Rechtsanspruch, die Rechtsansprüche
Für den Nominativ benutzt man die Grundform des Substantivs – die Form macht also eigentlich keine Probleme. Der Nominativ Plural ist jedoch nicht immer ganz einfach zu bilden. Es gibt im Deutschen nämlich viele unregelmäßige Pluralformen und auch Regeln, nach denen sich beim Plural z. B. ein Vokal im Wort ändert (die Bank => die Bänke). Diese Regeln und Spezialfälle muss man einfach lernen.Egal ob im Singular oder im Plural: Im Nominativ steht ein Wort immer, wenn es das Subjekt des Satzes ist. Gefragt wird nach diesem Subjekt mit den Fragewörtern wer oder was:
Was heißt „der Rechtsanspruch”? – „Der Rechtsanspruch” heißt ...
Des Rechtsanspruchs, der Rechtsansprüche: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.
Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von dem Rechtsanspruch und nicht des Rechtsanspruchs sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden. Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Rechtsanspruchs
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Dem Rechtsanspruch, den Rechtsansprüchen: Wann benutzt du den Dativ?
Man benutzt den Dativ, um zu zeigen, wer der Adressat/Empfänger oder das Ziel von etwas ist. Die passende Frage ist wem oder was. Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Der Dativ wird außerdem zusammen mit einigen Präpositionen benutzt, z. B.: von dem Rechtsanspruch, mit den Rechtsansprüchen, bei dem Rechtsanspruch.
Den Rechtsanspruch, die Rechtsansprüche: Wann benutzt du den Akkusativ?
Im Akkusativ – den Rechtsanspruch – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere den Rechtsanspruch.
Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:
Ich interessiere mich für den Rechtsanspruch.
Ich denke über den Rechtsanspruch nach.