Hier findest du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Rechtsanwaltschaft im Singular und Plural.
Die Deklination von Rechtsanwaltschaft im Singular
Nominativ Singular | die Rechtsanwaltschaft |
Genitiv Singular | der Rechtsanwaltschaft |
Dativ Singular | der Rechtsanwaltschaft |
Akkusativ Singular | die Rechtsanwaltschaft |
Die Deklination von Rechtsanwaltschaften im Plural
Nominativ Plural | die Rechtsanwaltschaften |
Genitiv Plural | der Rechtsanwaltschaften |
Dativ Plural | den Rechtsanwaltschaften |
Akkusativ Plural | die Rechtsanwaltschaften |
Wie benutzt man die Kasus im Deutschen?
Die Deklinationstabelle alleine erklärt natürlich noch nicht, wann man überhaupt Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ verwendet. Einige wichtige Informationen zu diesem Thema findest du deswegen in dem folgenden Text:Die Rechtsanwaltschaft, die Rechtsanwaltschaften: Wann benutzt du den Nominativ?
Der Nominativ Singular macht den meisten Menschen wenig Probleme. Eigentlich muss man hier nichts deklinieren: Er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural (also hier: die Rechtsanwaltschaften) ist für Deutschlerner oft schon ein bisschen schwerer. Denn einige Pluralformen werden im Deutschen z. B. mit ü, ä oder ö gebildet und manche Nomen haben keinen Plural oder eine Spezialform. Das musst du lernen.Man benutzt den Nominativ Rechtsanwaltschaft oder Rechtsanwaltschaften, wenn dieses Wort das Subjekt des Satzes ist. Die passenden Fragewörter sind wer oder was. Das Subjekt steht meist ganz am Anfang, es kann aber auch an einer anderen Stelle im Satz stehen:
Beispiel 1 (Subjekt am Satzanfang): Die Rechtsanwaltschaft ist oft ...
Beispiel 2 (Frage): Was heißt „die Rechtsanwaltschaft”? (Antwort): „Die Rechtsanwaltschaft” heißt ...
Beispiel 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für die Rechtsanwaltschaft hat sich Herr Müller schon lange interessiert.
Der Rechtsanwaltschaft, der Rechtsanwaltschaften: Wann benutzt du den Genitiv?
Mit dem Genitiv haben auch Deutsche öfter Probleme. Das Gute ist: Im gesprochenen Deutsch braucht man ihn gar nicht so oft. In vielen Situationen kann man nämlich auch einfach von der Rechtsanwaltschaft statt der Rechtsanwaltschaft sagen, um zu zeigen: etwas gehört zu der Rechtsanwaltschaft. Das ist nämlich die Funktion des Genitivs: Er zeigt, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtsanwaltschaft
Auch Verben mit Genitiv, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findet man besonders in geschriebenen Texten und nur selten im gesprochenen Deutsch.
Der Rechtsanwaltschaft, den Rechtsanwaltschaften: So funktioniert der Dativ.
Man benutzt den Dativ – also beispielsweise: der Rechtsanwaltschaft –, um zu zeigen, wer Empfänger/Adressat oder Ziel ist, wenn man über eine Aktion spricht. Das Fragewörter sind wem oder was. Den Dativ benutzt man zum Beispiel mit diesen Verben: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von der Rechtsanwaltschaft, mit den Rechtsanwaltschaften, bei der Rechtsanwaltschaft.
Die Rechtsanwaltschaft, die Rechtsanwaltschaften Informationen zum Akkusativ
Du benutzt für das direkte Objekt den Akkusativ – die Rechtsanwaltschaft. Danach fragst du so: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Rechtsanwaltschaft.
Man benutzt den Akkusativ außerdem nach einigen Präpositionen:
Ich interessiere mich für die Rechtsanwaltschaft.
Ich denke über die Rechtsanwaltschaft nach.