Wie dekliniert man Rechtsanwaltsgehilfe?

Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Rechtsanwaltsgehilfe.

Die Deklination von Rechtsanwaltsgehilfe im Singular

Deklinationstabelle von Rechtsanwaltsgehilfe für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular der Rechtsanwaltsgehilfe
Genitiv Singular des Rechtsanwaltsgehilfen
Dativ Singular dem Rechtsanwaltsgehilfen
Akkusativ Singular den Rechtsanwaltsgehilfen

Die Deklination von Rechtsanwaltsgehilfen im Plural

Deklinationstabelle von Rechtsanwaltsgehilfe für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechtsanwaltsgehilfen
Genitiv Plural der Rechtsanwaltsgehilfen
Dativ Plural den Rechtsanwaltsgehilfen
Akkusativ Plural die Rechtsanwaltsgehilfen

Die Kasus im Deutschen

Du kennst nun bereits alle Formen von Rechtsanwaltsgehilfe. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.

Der Rechtsanwaltsgehilfe, die Rechtsanwaltsgehilfen: Wann benutzt du den Nominativ?

Der Nominativ Singular macht den meisten Menschen wenig Probleme. Eigentlich muss man hier nichts deklinieren: Er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural (also hier: die Rechtsanwaltsgehilfen) ist für Deutschlerner oft schon ein bisschen schwerer. Denn einige Pluralformen werden im Deutschen z. B. mit ü, ä oder ö gebildet und manche Nomen haben keinen Plural oder eine Spezialform. Das musst du lernen.
Man benutzt den Nominativ Rechtsanwaltsgehilfe oder Rechtsanwaltsgehilfen, wenn dieses Wort das Subjekt des Satzes ist. Die passenden Fragewörter sind wer oder was. Das Subjekt steht meist ganz am Anfang, es kann aber auch an einer anderen Stelle im Satz stehen:

Beispiel 1 (Subjekt am Satzanfang): Der Rechtsanwaltsgehilfe ist oft ...
Beispiel 2 (Frage): Was heißt „der Rechtsanwaltsgehilfe”? (Antwort): „Der Rechtsanwaltsgehilfe” heißt ...
Beispiel 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für den Rechtsanwaltsgehilfen hat sich Herr Müller schon lange interessiert.


Des Rechtsanwaltsgehilfen, der Rechtsanwaltsgehilfen: Was du über den Genitiv wissen solltest

Der Genitiv ist für Deutschlerner oft nicht so einfach. Aber mach dir keine Sorgen: Deutsche Muttersprachler haben genau dasselbe Problem. Auch sie machen bei dem Kasus häufig Fehler. Da ist es doch gut, dass man den Genitiv für das gesprochene Deutsch gar nicht so oft braucht. Oft kann man nämlich auch einfach von dem Rechtsanwaltsgehilfen statt des Rechtsanwaltsgehilfen benutzen. Das bedeutet auch: eine Sache gehört zu dem Rechtsanwaltsgehilfen oder der Rechtsanwaltsgehilfe ist der Besitzer von ... .
Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Hier findest du ein Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Rechtsanwaltsgehilfen

Nach ein paar Präpositionen benutzt du Rechtsanwaltsgehilfe im Genitiv, zum Beispiel angesichts des Rechtsanwaltsgehilfen, statt des Rechtsanwaltsgehilfen oder wegen des Rechtsanwaltsgehilfen. Diese Präpositionen findest du eher in der Schriftsprache als im gesprochenen Deutsch oder der Alltagssprache.
 
Auch Verben mit Genitiv, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findet man besonders in geschriebenen Texten und nur selten im gesprochenen Deutsch.

Dem Rechtsanwaltsgehilfen, den Rechtsanwaltsgehilfen: Was ist die Funktion des Dativs?

Mit einem Wort im Dativ – also: dem Rechtsanwaltsgehilfen –, signalisiert du, was das Ziel oder wer der Adressat/Empfänger von einer Handlung ist. Nach Wörtern im Dativ kannst du mit den Fragewörtern wem oder was fragen. Den Dativ benutzt man zum Beispiel mit diesen Verben: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …
 
Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von dem Rechtsanwaltsgehilfen, mit den Rechtsanwaltsgehilfen, bei dem Rechtsanwaltsgehilfen.

Den Rechtsanwaltsgehilfen, die Rechtsanwaltsgehilfen: Wie wird der Akkusativ benutzt?

Der Akkusativ – den Rechtsanwaltsgehilfen – ist der Kasus, den man für das direkte Objekt verwendet, also für den Gegenstand des Tuns. Mit der Frage wen oder was? kann man nach Objekten im Akkusativ fragen.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere den Rechtsanwaltsgehilfen.

Nach manchen Präpositionen brauchst du im Deutschen einen Akkusativ. Das sind zum Beispiel:

Ich interessiere mich für den Rechtsanwaltsgehilfen.
Ich denke über den Rechtsanwaltsgehilfen nach.

Es gibt noch mehr Präpositionen mit Akkusativ. Das sind zum Beispiel: durch, gegen, ohne. Am besten lernst du bei jeder Präposition immer auch den passenden Kasus.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.