Wie dekliniert man Rechtsanwaltsgehilfin?

Lies hier die Deklination von Rechtsanwaltsgehilfin nach. In den beiden Tabellen unten findest du die Formen im Singular und Plural:

Die Deklination von Rechtsanwaltsgehilfin im Singular

Deklinationstabelle von Rechtsanwaltsgehilfin für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Rechtsanwaltsgehilfin
Genitiv Singular der Rechtsanwaltsgehilfin
Dativ Singular der Rechtsanwaltsgehilfin
Akkusativ Singular die Rechtsanwaltsgehilfin

Die Deklination von Rechtsanwaltsgehilfinnen im Plural

Deklinationstabelle von Rechtsanwaltsgehilfin für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechtsanwaltsgehilfinnen
Genitiv Plural der Rechtsanwaltsgehilfinnen
Dativ Plural den Rechtsanwaltsgehilfinnen
Akkusativ Plural die Rechtsanwaltsgehilfinnen

Welcher Kasus ist richtig?

Du kennst nun die Formen von Rechtsanwaltsgehilfin im Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Das ist aber natürlich noch nicht die Antwort auf die Frage: Welche Form muss ich in einem konkreten Satz benutzen? Das versuchen wir dir in dem folgenden Text zu erklären. Bitte beachte: Alle Details dieser Grammatik können wir dir hier nicht zeigen. Wir haben aber ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.

Die Rechtsanwaltsgehilfin: So benutzt du den Nominativ.

Der Nominativ ist die Grundform des Nomens und macht deshalb eigentlich wenig Probleme. Nur die Pluralform – in diesem Fall die Rechtsanwaltsgehilfinnen – ist im Deutschen nicht immer ganz einfach. Denn es gibt Pluralformen, bei denen sich ein Vokal im Wort ändert. Und natürlich gibt es auch einige Wörter mit speziellem Plural. Diese muss man lernen.
Den Nominativ benutzt du, wenn Rechtsanwaltsgehilfin das Subjekt des Satzes ist. Nach dem Subjekt fragst du mit den Wörtern wer oder was.
Wo genau in einem Satzes das Subjekt steht, ist übrigens im Deutschen variabel: Oft steht es am Anfang, zum Beispiel bei Fragen aber auch in der Mitte des Satzes:

1. Subjekt am Satzanfang: Die Rechtsanwaltsgehilfin ist oft ...
2. Frage: Was heißt „die Rechtsanwaltsgehilfin”? – „Die Rechtsanwaltsgehilfin” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für die Rechtsanwaltsgehilfin hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Der Rechtsanwaltsgehilfin, der Rechtsanwaltsgehilfinnen: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.

Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von der Rechtsanwaltsgehilfin und nicht der Rechtsanwaltsgehilfin sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden.
Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtsanwaltsgehilfin

Es gibt außerdem einige Präpositionen, nach denen man Rechtsanwaltsgehilfin im Genitiv benutzt, zum Beispiel angesichts der Rechtsanwaltsgehilfin, statt der Rechtsanwaltsgehilfin oder wegen der Rechtsanwaltsgehilfin. Diese Präpositionen liest man eher im geschriebenen Deutsch. In der gesprochenen Sprache sind sie seltener.
 
Es gibt ein paar Verben, nach denen man den Genitiv benutzt. Das ist z. B. sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht in der gesprochenen Sprache.

Der Rechtsanwaltsgehilfin, den Rechtsanwaltsgehilfinnen: Erklärungen zum Dativ

Der Dativ – also: der Rechtsanwaltsgehilfin –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Der Dativ ist beispielsweise bei diesen Verben der Kasus für das Objekt: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …
 
Nach manchen Präpositionen steht der Dativ, z. B.: von der Rechtsanwaltsgehilfin, mit den Rechtsanwaltsgehilfinnen, bei der Rechtsanwaltsgehilfin.

Die Rechtsanwaltsgehilfin, die Rechtsanwaltsgehilfinnen: Wann benutzt du den Akkusativ?

Im Akkusativ – die Rechtsanwaltsgehilfin – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Rechtsanwaltsgehilfin.

Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:

Ich interessiere mich für die Rechtsanwaltsgehilfin.
Ich denke über die Rechtsanwaltsgehilfin nach.

Ein paar andere Präpositionen mit Akkusativ sind beispielsweise: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.